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Luzerner Rentner-Räuber

Verteidiger spricht von einer «Tat à la Mister Bean»

Das Luzerner Kriminalgericht hat sein Urteil vom 8. Januar nun begründet. Die Staatsanwaltschaft und der Beschuldigte legten Berufung ein.

Genau daran erinnern vermochte sich der zur Tatzeit 75-Jährige an der Verhandlung von Anfang Januar vor dem Luzerner Kriminalgericht nicht mehr. Er hatte 2012 und 2017 eine Bankfiliale in Meggen überfallen und auch einen Versicherungsbetrug verübt. Während der damaligen Befragung gab er die Überfälle zu, sprach aber von einem «Mauro», der ihn zum ersten Überfall angestiftet hätte. Der zweite, fünf Jahre später, geschah dann aus einer erneuten Geldnot. Seinen Ausführungen vermochten weder die Richter noch die Staatsanwaltschaft zu glauben.

Der Verteidiger verglich das Handeln des geständigen Täters als eines nach dem Muster von Mister Bean. Der Mann sei äusserst amateurhaft vorgegangen. Er stellte auch das Verhalten der Bankangestellten in Frage. So hätten diese mit geringem Aufwand den älteren Herrn überwältigen und der Polizei zuführen können. Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt den Mann bedingt zu 24 Monaten und einer Geldstrafe von 3600 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ebenso muss er die Verfahrenskosten von 8200 Franken zahlen.

Geständig wegen der erdrückenden Beweislast

Nun liegt das begründete Urteil vor. Die bedingte Strafe begründet das Gericht mit seinem sonst unbescholten geführten Leben. So seien seinem Strafregisterauszug keine Vorstrafen zu entnehmen, und auch sonst sei ihm keine ungünstige Legalprognose zu stellen. Kaum zu einer Strafmilderung dürfte geführt haben, dass er geständig war.

Das sei eine Folge der erdrückenden Beweislast: «Nachdem sein Gesicht beim Betreten der Bank gefilmt worden war, bevor er dieses mit der Mütze bedeckte, und entsprechende Fahndungsfotos in den Medien veröffentlicht worden waren», hätte er gar keine andere Wahl gehabt. Auch habe er trotz Nachfrage den ersten Überfall von 2012 anfangs verschwiegen. Und als er dann doch geständig war, habe er die Figur Mauro als Anstifter ins Feld geführt. Er habe mit dem Anstifter bis zuletzt von sich ablenken und nicht die volle Verantwortung übernehmen wollen.

Die Überfälle, so das Gericht, habe er geplant und direktvorsätzlich ausgeführt. Der Beschuldigte habe ein «geringes Unrechtsbewusstsein», wird im Urteil weiter festgehalten. Dafür spreche auch die fehlende Entschuldigung gegenüber den Bankangestellten. Zwar habe nie eine Gefahr für Leib und Leben bestanden. Doch dem Beschuldigten seien die Gefühle der betroffenen Bankmitarbeiterin und die psychische Auswirkung des Überfalls gleichgültig gewesen. Er habe ohne Not und egoistisch gehandelt.

Er wollte nicht mehr als 10'000 Franken

Der Verteidiger schätzte die kriminelle Energie des Täters als gering ein. Das Gericht attestiert dem Mann, dass er nicht «darauf erpicht war, einen höchstmöglichen Deliktsbetrag zu ergattern. Was sich daraus ergibt, dass er die Bank wieder verliess, nachdem ihm die geforderten 10'000 Franken ausgehändigt worden waren, obwohl der Bankangestellte dabei war, ihm eine weitere Geldauszahlung zu tätigen».

Das Luzerner Kriminalgericht betrachtet die bedingte Haftstrafe als angemessen. Auch in Anbetracht seines Gesundheitszustandes. Der heute 83-Jährige leidet an einer Herzerkrankung. Damit sei er in «erheblichem Masse erhöht strafempfindlich, was die Freiheitsstrafe betrifft». Dies treffe aber nicht auf die Geldstrafe zu.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung eingelegt. Die nächste Instanz ist das Kantonsgericht.

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