Beim Bestand des Steinwilds, also der Steinböcke, dürfen Regulierungsmassnahmen vorgenommen werden. Der Entscheid der Dienststelle Landwirtschaft und Wald geht aus dem jüngsten Kantonsblatt hervor. Er bezieht sich auf die Steinwildkolonie beim Brienzer Rothorn und die Kolonie im Pilatusgebiet. Grund für die Erlaubnis von Abschüssen sind die Einwirkungen der Wildtiere auf den Wald, auf die landwirtschaftlichen Gebiete und auf andere Tierarten. Ebenfalls ausschlaggebend war der Allgemein- und der Gesundheitszustand des Steinwildbestands.
Im Pilatusgebiet gibt es 101 Tiere, rund ums Rothorn sind es 200. Abgeschossen werden sollen 9 Tiere der Kolonie Pilatus (3 davon durch den Kanton Luzern) sowie 24 Tiere der Kolonie Brienzer Rothorn (davon maximal 10 Tiere auf Luzerner Boden).
Das Verfahren zur Regulation der Steinwildbestände ist zweistufig. So war im Juli der Entwurf der Regulationsverfügung im Kantonsblatt publiziert worden. Während der Auflage des Entwurfs sind laut der Dienststelle keine Einwendungen eingegangen. In der Folge wurde nun der definitive Entscheid verfasst. Er liegt bis am 9. September auf. Dagegen kann innert dreissig Tagen Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. (red)
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