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Luzern

Der Bebauungsplan «Im Blatt» in Neuheim ist angenommen – doch gilt die Abstimmung?

Mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 81 Prozent haben die Stimmberechtigten am Sonntag den Antrag des Gemeinderats unterstützt. Die Abstimmung wurde trotz einer hängigen Beschwerde dagegen durchgeführt.
Die Neuheimer Überbauung «Im Blatt». (Bild: Stefan Kaiser (31. August 2020))

Raphael Biermayr

Die auffällige Terrassensiedlung «Im Blatt» in Neuheim soll in einen Bebauungsplan überführt werden – 46 Jahre nach dem Beginn der Bauarbeiten an den ersten Gebäuden. Das haben die Stimmberechtigten am Sonntag entschieden, mit 639 Ja- zu 150 Nein-Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 58,4 Prozent.

Allerdings ist eine Beschwerde gegen die Abstimmung hängig, die nach deren öffentlichen Ausschreibung beim Regierungsrat eingegangen ist. Der «Blatt»-Bewohner Hugo Räber ist der Ansicht, dass das Land zwischen der Häuserreihe A und dem Herrenwald, auf dem sich sein Garten und die Gärten der weiteren sieben Hauseigentümer befinden, gemäss einer früheren Planauflage in der Bauzone liegen müsste. Und nicht, wie im Bebauungsplan vorgesehen, weiterhin in der Landwirtschaftszone.

Die zuständige kantonale Direktion des Innern hat noch nicht über die Beschwerde befunden, aber dennoch grünes Licht für die Durchführung der Abstimmung gegeben, wie sie am Freitag auf Anfrage unserer Zeitung bekanntgab. Hugo Räber hatte im Vorfeld angekündigt, voraussichtlich auch das Resultat der Abstimmung anzufechten, wenn der Bebauungsplan angenommen wird.

Auch Bauten ohne Bewilligung werden festgeschrieben

Sollte der Bebauungsplan in Kraft treten, wird für die Eigentümer der 48 unterschiedlich grossen Terrassenhäuser «Rechtssicherheit» geschaffen, wie der Gemeinderat mitteilt. Das bedeutet, dass in der Überbauung unter anderem die gegenwärtigen Baubereiche festgeschrieben werden. Bereits getätigte Bauten – auch solche, die kein Bewilligungsverfahren durchlaufen haben – sollen dadurch sozusagen legalisiert werden.

Darüber hinaus werden Bereiche ausgeschieden, in denen die Eigentümer sogenannte Nebenbauten bis zu einer gewissen Grösse errichten dürften. So sollen bei fast allen Wohnungen Wintergärten zur Edlibachstrasse hin möglich sein.

Die Terrassensiedlung im Blatt ist von 1974 bis 1983 nach den Plänen des bekannten Chamer Architekten Fritz Stucky gebaut worden.

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