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Luzern

Einmalig 31 Millionen, jährlich 37 Millionen Franken bis 2026: So viel kostet die Umsetzung der Luzerner Klimastrategie

Der Kanton Luzern will zahlreiche Massnahmen gegen den Klimawandel und dessen Folgen ergreifen. Eine erste Schätzung zeigt: Es entstehen Kosten in zweistelliger Millionenhöhe.
Landwirt Joe Schnider auf einem vertrockneten Feld. (Bild: Philipp Schmidli (Ballwil, 29. Juli 2018))

Alexander von Däniken

Fabian Peter ist nicht nur Umweltdirektor des Kantons Luzern, sondern auch Verkehrs- und Wirtschaftsvorsteher. Diese drei Funktionen konnte der FDP-Regierungsrat alle ausleben, als er kürzlich den Planungsbericht Klima und Energie vorgestellt hat. Offensichtlich sind die Bezüge zu Umwelt und Verkehr: Schliesslich zeigt der Bericht auf, wie der Kanton Luzern bis 2050 netto Null Treibhausgase ausstossen soll. Und wie sich die Auswirkungen des Klimawandels – trockene Sommer, mehr Hitzetage, stärkere Niederschläge, weniger Schnee – am besten bewältigen lassen.

Fabian Peter betonte bei der Präsentation des Planungsberichts aber auch dessen volkswirtschaftliche Bedeutung. So sei es für die heutige und künftige Generationen existenziell, in einer intakten Umgebung zu leben und zu arbeiten. Neue Technologien und der Wandel zu einer umweltschonenden und klimafreundlichen Wirtschaft würden den Unternehmen neue Chancen bieten. Doch dafür muss von staatlicher Seite zuerst investiert werden.

Bis zu 20 Millionen Franken für Anpassung an Klimawandel

Insgesamt entstehen bis 2026 einmalige Kosten von maximal 31 Millionen Franken, wie eine grobe Kostenschätzung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (BUWD) zeigt. Dazu kommen wiederkehrende Ausgaben von jährlich bis zu 37 Millionen Franken für die nächsten fünf Jahre. Dies bei der Annahme, dass alle im Planungsbericht vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt werden. Die Kosten gliedern sich wie folgt:

  • Anpassung an den Klimawandel: Für Massnahmen wie Investitionen in eine sichere Wasserversorgung entstehen einmalige Kosten von bis zu 13 Millionen Franken. Zusätzlich entstehen jährlich wiederkehrende Ausgaben von 6 bis 7 Millionen Franken.
  • Klimaschutz und Querschnittaufgaben wie Bildung, Kommunikation oder Controlling: In diesem Bereich entstehen für Massnahmen wie etwa die Förderung von Gebäudesanierungen einmalige Mehrinvestitionen von bis zu 18 Millionen Franken. Die jährlich wiederkehrenden Kosten für die nächsten fünf Jahre werden vom BUWD auf 20 bis 30 Millionen Franken geschätzt.

Kantonsrat und Bund beeinflussen Ausgaben

Doch das sind Maximalwerte, wie die Experten schreiben. Einerseits ist die effektive Gesamthöhe der jährlich wiederkehrenden Mehrkosten von den jeweiligen Fördermitteln und vom Goodwill des Kantonsrats abhängig. Andererseits dürfte auch der Bund einzelne Massnahmen finanzieren oder mitfinanzieren. So sieht das totalrevidierte CO2-Gesetz des Bundes einen Klimafonds vor, der auch für die Finanzierung von Massnahmen in den Kantonen genutzt werden soll. «Die Kosten für den Kanton Luzern würden damit wesentlich reduziert», heisst es im Planungsbericht.

Anders als der Bund hat der Kanton Luzern keine Möglichkeiten, einen Klimafonds zu schaffen. Die Ausgaben werden also über das ordentliche Budget getätigt. Das mehrjährige Planungsinstrument, der Aufgaben- und Finanzplan, wird mit den Erkenntnissen aus dem Planungsbericht Klima und Energie angereichert. Das wird im kommenden Sommer erstmals der Fall sein. Dann ist erstmals sichtbar und bezifferbar, wie viel jede einzelne Massnahme in den Aufgabenbereichen kosten wird. Das BUWD kommt zum Schluss:

«In verschiedenen Studien konnte gezeigt werden, dass die volkswirtschaftlichen Kosten für Klimaschutzmassnahmen deutlich geringer sind als die Folgekosten eines ungebremsten Klimawandels.»

Dem schliesst sich auch die FDP des Kantons Luzern an. Nach eher kritischen Reaktionen von Grünen, Klimastreikenden und SVP lobt nun die Partei von Fabian Peter: «Der Planungsbericht zur Klima- und Energiepolitik 2021 wird von der FDP grundsätzlich positiv aufgenommen.» Wichtig sei, bei den Massnahmen die Eigenverantwortung am höchsten zu gewichten. Erst dann seien Lenkungsmassnahmen und als letztes Mittel Verbote zu prüfen. Hier sei der Planungsbericht realistisch.

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