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Luzern

Jetzt ist klar, wo der Luzerner Stadtrat fossile Heizungen verbieten will

Der Ortsteil Littau soll die Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern übernehmen. Die Zusammenlegung geht einher mit zusätzlichen Bestimmungen zu Energie und Klimaschutz.
Stadträtin Manuela Jost.
(Bild: Manuela Jans-Koch (Luzern, 15. April 2021))

Simon Mathis

Simon Mathis

Der Luzerner Stadtteil Littau/Reussbühl verfügt zurzeit noch über eine eigene Bau- und Zonenordnung (BZO). Sie ist ein Relikt der Vergangenheit; denn als Littau 2010 mit der Stadt Luzern fusionierte, hatte die damalige Gemeinde kurz davor eine neue BZO verabschiedet. Um Planungssicherheit zu gewährleisten, hat die Stadt Luzern nicht sofort die eigene BZO auf den neuen Ortsteil übertragen, sondern zehn Jahre zugewartet – heute liegen die Ergebnisse der langjährigen Abklärungen vor.

Im Zuge der Zusammenlegung plant der Stadtrat auch Anpassungen der Bau- und Zonenordnung. Diese betreffen insbesondere die Klima- und Energiestrategie der Stadt Luzern. So wird in der neuen BZO erstmals definiert, wo die bereits angekündigten Verbotszonen für fossile Heizungen gelten sollen; nämlich überall dort, wo mit der Erdwärme eine valable Alternative zur Verfügung steht. Dort hingegen, wo Erdwärme nicht nutzbar ist, dürfen weiterhin fossile Heizungen betrieben werden.

Das betrifft einen bedeutenden Teil der Stadt Luzern, insbesondere die Neustadt: Dort sind Bohrungen für Erdwärmesonden verboten. Der Grund: Diese Gebiete liegen entweder in Grundwasserschutzzonen, oder das Grundwasser wird als Trinkwasser genutzt. Eine Karte des Kantons zeigt, in welchen Gebieten Erdwärme erlaubt ist und wo nicht:

«Wir können fossile Heizungen nicht verbieten, wenn es keine gangbaren Alternativen gibt», erläutert Michèle Kühnis, Projektleiterin beim Stadtluzerner Ressort Nutzungsplanung. Sie betont, dass die Verbotszone kein Gebot für Erwärme sei – auch die Nutzung anderer Energieformen sei denkbar.

30 Prozent der Dachfläche müssen begrünt werden

Eine weitere Änderung betrifft die Dächer von Neubauten und sanierten Gebäuden. Die neue BZO führt eine Pflicht zur Begrünung und energetischen Nutzung der gesamten Dachfläche ein. Man habe lange darüber diskutiert, wie stark diese Forderung formuliert werden soll, erzählt Daniel Rudin, Ressortleiter Nutzungsplanung. Schliesslich habe man sich auf einen Kompromiss geeinigt: So müssen künftig 30 Prozent der Dachfläche begrünt und 30 Prozent energetisch genutzt werden.

Auch der Ortsbildschutz spielt in der neuen BZO eine Rolle. So sollen die Regeln zur Ortbildschutzzone B, die aus Sicht der Exekutive zu streng sind, gelockert werden. Dieser Änderung hat die Stadtluzerner Bevölkerung bereits im Rahmen der BZO-Revision 2020 zugestimmt.

1500 Parzellen in Littau geprüft und angepasst

Dass im Ortsteil Littau/Reussbühl künftig die BZO der Stadt Luzern gilt, ist mehr als eine Formalität. Das Verfahren kommt einer Gesamtrevision gleich – die allerdings nur Littau und Reussbühl betrifft, nicht die alte Stadt Luzern. Dort gibt es nämlich keine Änderung der Dichtebestimmungen. Dafür habe die Baudirektion mit grossem Aufwand rund 1500 Parzellen in Littau und Reussbühl geprüft und auf die städtische BZO übertragen.

Was ist die konkrete Folge? «Die städtebauliche Qualität in Littau und Reussbühl wird sich erhöhen», hält Stadträtin Manuela Jost fest. Beispiele seien der Baumschutz und die Aussengestaltung von Gebäuden, die in Littau-Reussbühl bisher gar nicht geregelt gewesen seien. Zudem seien die bisher unterschiedlichen Vorgaben nun vereinheitlicht und schwarz auf weiss festgehalten.

Ob die neue BZO für Littau und Reussbühl strenger oder lockerer sei als bisher, lasse sich nicht pauschal sagen, so Daniel Rudin. Da kämen Einzelinteressen ins Spiel, die von Fall zu Fall unterschiedlich seien. Rückmeldungen sind noch bis zum 10. Dezember möglich; dann endet nämlich Mitwirkung. Der Stadtrat rechnet damit, dass die Zusammenlegung 2023 dem Parlament und der Stimmbevölkerung unterbreitet werden kann. Bei einem Ja an der Urne soll die neue BZO 2024 in Kraft treten.

Hinweis: Infoveranstaltungen am 25. Oktober um 19 Uhr in der Aula des Schulhauses Staffeln (Fokus Littau/Reussbühl) und am 26. Oktober im Laboratorium Sternmattstrasse 3 (Fokus Stadtteil Luzern). Es gilt die Zertifikatspflicht. Weitere Infos unter: www.dialogluzern.ch/bzo.

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