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Luzern

Der Luzerner Aufgaben- und Finanzreform droht der Absturz

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Luzerner Kantonsrats weist die Aufgaben- und Finanzreform (AFR) 2018 an die Regierung zurück. Finanzdirektor Marcel Schwerzmann und der Gemeindeverband sind enttäuscht, kämpfen aber weiter – und suchen das Gespräch.
Finanzdirektor Marcel Schwerzmann informiert über die Reform. (Bild: Alexandra Wey/ Keystone, 5. September 2017)

Lukas Nussbaumer

Die Aufgaben- und Finanzreform (AFR) 2018 kann erst dann beraten werden, wenn die Auswirkungen der kantonalen Steuergesetzrevision 2020 bekannt sind. Das ist die Haltung der kantonsrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), wie deren Präsident Rolf Born (FDP, Emmen) am Freitag mitteilte.

Die Kommission beantragt dem Kantonsrat deshalb, das Geschäft an die Regierung zurückzuweisen. Eine Überarbeitung des Zeitplans forderte Anfang Woche auch die Planungs- und Finanzkommission. Damit halten die beiden einflussreichsten Kommissionen des Kantonsrats nichts vom engen Zeitkorsett der Regierung, das vom Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) unterstützt wird.

Steuererhöhungen einberechnet, obwohl sie stark umstritten sind

Der Zeitplan sieht vor, dass die AFR 18 im Dezember und Januar vom Parlament verabschiedet und am 19. Mai 2019 vom Volk abgesegnet wird – in Unkenntnis der definitiven Auswirkungen der Steuergesetzrevision 2020, die vom Kantonsrat erst im Juni 2019 beraten wird.

Die Regierung hat die hoch umstrittenen Mehreinnahmen aus der vorgesehenen Erhöhung der Firmengewinn- und Vermögenssteuern jedoch bereits in der AFR 18 einberechnet. Das gilt auch für Zusatzerträge aus der Steuervorlage des Bundes, über die das Volk ebenfalls am 19. Mai an der Urne entscheidet.

Scheitert die Rückweisung, lehnt die WAK die Reform ab

Trotz der Rückweisung an die Regierung hat die WAK die Finanzreform im Detail beraten. Ihre Schlussfolgerung fällt für die Regierung und den VLG, welche das grösste Reformwerk des Kantons der letzten zehn Jahre gemeinsam erarbeitet haben, jedoch genauso ernüchternd aus: Die Mehrheit der 13-köpfigen Kommission lehnt die AFR 18 nämlich ab, sollte der Kantonsrat dem Rückweisungsantrag der WAK am 3. Dezember keine Folge leisten.

«Ich bin nicht überrascht, aber erstaunt.»

Marcel Schwerzmann, Luzerner Finanzdirektor

Finanzdirektor Marcel Schwerzmann zeigt sich vom Beschluss der WAK «nicht überrascht, aber erstaunt». Schliesslich habe der Kantonsrat die Aufgaben- und Finanzreform mit seinem deutlichen Ja zu einer Motion von Ludwig Peyer (CVP, Willisau) bestellt. Die Regierung werde deshalb an ihrem Beratungsfahrplan festhalten und versuchen, die Mehrheit des Parlaments davon zu überzeugen. Die nötigen Gespräche seien bereits aufgegleist, sagt Schwerzmann auf Anfrage.

Lehne der Kantonsrat die AFR 18 ab, verschiebe er zwei bereits zehnjährige Pendenzen weiter, nämlich die Übernahme des Wasserbaus durch den Kanton und den neuen, den Kanton stärker belastenden Kostenteiler bei den Volksschulen. Durch diese Aufgabenverschiebungen kämen auf den Kanton Mehrbelastungen von 200 Millionen Franken zu.

Gemeindeverband stört sich an Übergangsregelung

Auch dem Verband der Luzerner Gemeinden macht der Beschluss der WAK keine Freude, wie Finanzbereichsleiter und SVP-Kantonsrat Armin Hartmann aus Schlierbach sagt: «Ich bin enttäuscht und bedaure den Entscheid.» Es sei dem Verband bisher nicht gelungen, die Zusammenhänge und den Terminplan überzeugend zu vermitteln. Der VLG plädiere deshalb «für sofortige Gespräche unter den massgebenden Kräften», so Hartmann.

«Ich bin enttäuscht und bedaure den Entscheid der Kantonsrats-Kommission.»

Armin Hartmann, Verband Luzerner Gemeinden

Der VLG kämpft in erster Linie gegen die WAK-Lösung, weil diese mit einer Übergangslösung verbunden ist, durch welche die Gemeinden belastet würden. Mit der Rückweisung der AFR 18 würden dem Kanton ab 2020 nämlich jährlich rund 20 Millionen Franken fehlen. «Eine Belastung der Gemeinden lehnen wir klar ab. Die Übergangsregelung ist für sie wesentlich schlechter als die sofortige Realisierung der AFR 18», glaubt Hartmann.

Komplett anders beurteilt die SP den WAK-Entscheid: Er sei «angesichts der finanzpolitischen Verrenkungen und der bislang ungesicherten Annahmen nichts als folgerichtig». Die Entscheide über die Bundes- und Kantonssteuerreformen als zentrale Grundlage für die Gegenfinanzierung der AFR 18 müssen laut SP bekannt sein.

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