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Luzern

Luzerner Kantonsrat auch in zweiter Beratung für Neuregelung der Prämienverbilligung

Ja zum Gegenvorschlag des Regierungsrats, Nein zur Initiative der SP: Im Kanton Luzern werden die Prämienverbilligungen neu geregelt. Dabei lehnte es Anträge der zuständigen Kommission grösstenteils ab.

Sie wird bei steigenden Krankenkassenprämien immer wichtiger: die individuelle Prämienverbilligung. Doch was passiert, wenn der Kanton Luzern sparen muss? Im Jahr 2017 setzte der Regierungsrat die Einkommensgrenze zum Bezug der Prämienverbilligung aus Spargründen von 75'000 auf 54'000 Franken herab. Zu Unrecht, wie das Bundesgericht aufgrund einer Beschwerde der SP feststellte (wir berichteten).

Die SP doppelte mit einer Volksinitiative nach, der Regierungsrat machte einen Gegenvorschlag. Laut diesem werden Prämienverbilligungen auch dann ausgerichtet, wenn der Kanton Luzern wieder einmal in einen budgetlosen Zustand gerät. Damit wird eine Forderung der SP-Initiative aufgenommen. Ausserdem sollen Verheiratete mit einem Reinvermögen von mehr als 200'000 Franken keine Prämienverbilligung mehr erhalten. Gleiches gilt für Einzelpersonen mit einem Reinvermögen von über 100'000 Franken. Damit sollen laut Regierung jene Personen stärker entlastet werden, die über ein tiefes Einkommen verfügen.

CVP befürchtete Chaos für Gemeinden

In der ersten Beratung vom September hat sich der Kantonsrat bereits für den Gegenvorschlag ausgesprochen. Die SP kündigte aber an, für einen allfälligen Rückzug der Initiative die zweite Beratung abzuwarten, die am Montag stattfand. Und die Kommission beantragte zwischenzeitlich einige Änderungen.

Grosse Opposition gab es auch dieses Mal nicht. Allerdings ist für die CVP die geplante Einführung der Gesetzesänderungen auf den 1. Januar 2020 zu früh. «Es wird mit Mehrkosten für Kanton und Gemeinden gerechnet», sagte Fraktionssprecherin Gerda Jung (Hildisrieden). Sie fügte an: «Die Gemeinden sind mit der Umsetzung der Aufgaben- und Finanzreform schon stark gefordert.»

SP-Fraktionschef Marcel Budmiger (Luzern) äusserte sich enttäuscht, «da seitens CVP nur finanzpolitisch argumentiert wird». Die SP unterstütze den Antrag der Kommission, wonach Einzelpersonen stärker entlastet werden sollen. Sollte dies keine Mehrheit finden, «werden wir allenfalls eine neue Initiative lancieren». Grüne und GLP schlugen in die gleiche Kerbe wie Budmiger.

Gerda Jung konterte, die Gemeinden seien bereits im Budgetprozess: «Zusätzlich je 4,5 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden ist happig.» Budmiger schlug darum vor, die für die Gemeinden budgetwirksame Umsetzung auf 2021 zu verschieben. Das wurde aber abgelehnt, weil der Kantonsrat zuvor Anträge der Kommission abgelehnt hat, die Mehrkosten mit sich brachten.

Das freute Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf (CVP). Der Gegenvorschlag der Regierung wurde, praktisch in gleicher Fassung wie bei der ersten Beratung , mit 113 zu 0 Stimmen angenommen.

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