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Luzern

Luzerner Kantonsrat will Erwerbsanreiz bei Alimentenbevorschussung steigern

Ganz oder gar nicht: So verhält es sich derzeit im Kanton Luzern bei der Alimentenbevorschussung. Neu sollen erwerbstätige Alleinerziehende nicht bestraft werden, wenn sie ihr Arbeitspensum erhöhen. Das Parlament hiess eine entsprechende Änderung im Sozialhilfegesetz einstimmig gut.

(avd) Elternteile, die Anrecht auf Alimentenbevorschussung haben, können ohne finanzielle Nachteile mehr arbeiten. Der Luzerner Kantonsrat hiess gestern eine entsprechende Änderung des Sozialhilfegesetzes in erster Beratung mit 109 zu 0 Stimmen gut. Es gingen keine Anträge ein.

Derzeit gilt bei der Alimentenbevorschussung: ganz oder gar nicht. Alleinerziehende Elternteile haben so wenig Anreize, ein höheres Arbeitspensum zu wählen. Konkret erhalten erwerbstätige Elternteile eine Alimentenbevorschussung für ihre Kinder nur bis zur Einkommensgrenze. Diese liegt bei einem Kind 43'000 Franken. Neu soll ab der bestehenden Grenze eine Teilbevorschussung gelten. Der bevorschusste Betrag reduziert sich also in Abhängigkeit zum gesetzlich generierten Einkommen.

Die Alimentenbevorschussung ist eine kommunale Aufgabe. Es wird mit einem Mehraufwand für alle Gemeinden von rund 400'000 bis 500'000 Franken gerechnet. Der Regierungsrat und mit ihm der Kantonsrat geht allerdings davon aus, dass durch die Neuregelung mehr Steuereinnahmen generiert werden können. Die Vorlage soll auf den 1. März 2020 in Kraft treten.

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