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Luzern

Luzerner Regierungsrat tritt nicht auf Einsprache gegen die Aufgaben- und Finanzreform ein

Die Einsprecher stützen sich auf Unterlagen, gegen die das Mittel der Einsprache ausgeschlossen ist.
Mit der Aufgaben- und Finanzreform 18 haben Kanton und Gemeinden neu definiert, wer wofür zuständig ist das Geld ausgibt. (Symbolbild: Pius Amrein)

(hor) Mehrere Einsprecher rügten die unsichere Datenlage vor der Abstimmung über die Aufgaben- und Finanzreform AFR18. Sie stützten sich dabei allerdings nicht auf die Abstimmungsbotschaft, sondern auf die Vernehmlassungs- und Beratungsunterlagen des Kantons, die älteren Datums sind. Nur: Gegen diese Unterlagen ist das Mittel der Einsprache gar nicht gegeben und deshalb tritt der Regierungsrat nicht auf die Einsprache ein, wie er am Freitag mitteilte.

Eine Einsprache sei nur zulässig gegen Massnahmen des Regierungsrats, die er vor einer Abstimmung oder Wahl anordnet. Wie die Informationen an die Stimmberechtigten aussehen würden, sei zum Zeitpunkt der Einsprache gar nicht bekannt gewesen. Einen weiteren Punkt derselben Beschwerde hatte das Bundesgericht bereits im Februar abgewiesen (wir berichteten). Die Richter hielten entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer fest, der Grundsatz der Einheit der Materie werde durch die AFR18 nicht verletzt. Für die Frage, ob die Datengrundlage eine freie Meinungsbildung zugelassen habe, verwies das Gericht die Beschwerdeführer zurück an den Kanton. Nach wie vor ist in Lausanne eine Erlassprüfungsbeschwerde hängig. Dieses Verfahren ist nicht entschieden.

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