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Luzern

Luzerner Stadtrat will Baugesuche schneller bearbeiten lassen

Bewilligungsverfahren von Baugesuchen dauern in der Stadt Luzern viel zu lange. Das räumt auch der Stadtrat ein. Warum dies so ist, kann er jedoch nicht schlüssig erklären – er kündigt darum eine Analyse an.
Bis gebaut werden kann, dauert's in der Stadt Luzern zu lange. Der Stadtrat will nun über die Bücher. (Symbolbild: Nadia Schärli, 1. Oktober 2018)

Beatrice Vogel

Innerhalb von 40 Arbeitstagen müssen Baugesuche bearbeitet werden – zumindest 80 Prozent davon. Das ist die Vorgabe des Kantons Luzern. 2017 wurden in der Stadt Luzern jedoch nur 40 Prozent der Bauentscheide im ordentlichen und 62 Prozent im vereinfachten Verfahren innerhalb der gesetzten Frist erledigt. Eine unbefriedigende Situation – das findet auch der Stadtrat.

Er will deshalb die Prozesse innerhalb der Baubewilligungsverfahren mit externer Unterstützung umfassend analysieren. Dies schreibt er in den Antworten auf eine Motion von FDP, Grünen, SVP und CVP und ein Postulat der SP. Die Vorstösse fordern die raschere Bearbeitung von Baugesuchen. «Die Vorstösse sind willkommen. Die Überprüfung der Prozesse hat bereits begonnen», sagt Baudirektorin Manuela Jost (GLP) auf Anfrage.

Mehr Gesuche, stärkere Regulierung

Wie es zur langen Dauer von Bewilligungsverfahren kommt, kann der Stadtrat in seiner Antwort nicht schlüssig erklären. Er führt jedoch verschiedene Faktoren auf. So hat sich die Zahl der Baugesuche in den letzten 17 Jahren mehr als verdoppelt – im Jahr 2000 waren es noch 208 Bauentscheide, 2017 bereits 473. «Das ist eigentlich erfreulich», findet Jost: «Die Stadt Luzern wächst.» Eine Zunahme habe es beispielsweise nach der Revision der Bau- und Zonenordnung 2013 gegeben, «da viele mit den Gesuchen zugewartet haben». Seit der Revision bestünden neue Möglichkeiten zur Verdichtung, was zum Erneuern animiere.

Weitere Faktoren seien die Komplexität der Projekte und die zunehmende Regulierung, so Jost. «Sogar für kleine Baugesuche sind oft bis zu acht Fachstellen involviert.» Für verschiedene Fragen wie beispielsweise Brandschutz oder Waldabstand müssten zwingend auch die zuständigen Stellen das Gesuch prüfen, die beim Kanton angesiedelt sind. «Auf die Abläufe bei der Kantonsverwaltung kann die Stadt nicht Einfluss nehmen.»

Allein durch die Regulierung sei die Grundlast der Bauverfahren in Städten grösser als in kleinen Gemeinden. «Keine Stadt in der Schweiz kann die vom Kanton vorgegebenen Fristen einhalten», konstatiert Manuela Jost – dies auch in Zusammenhang mit einer Studie von Avenir Suisse, die kürzlich erschienen ist. Der Stadtrat wirft deshalb die Frage auf, wie realistisch die kantonalen Vorgaben überhaupt seien.

Im Rahmen der Prozessanalyse will der Stadtrat auch prüfen, ob für umfassende Beratungen im Vorfeld der Bewilligungsverfahren eine Gebühr erhoben werden soll. «Heute sind diese Dienstleistungen gratis, obwohl sie teils sehr aufwendig sind», sagt Jost. Gleichwohl seien die Beratungen wichtig, um das spätere Verfahren zu beschleunigen. Allerdings werden Beratung und Bearbeitung der Gesuche durch die gleichen städtischen Angestellten verrichtet. Frisst das nicht Ressourcen? Jost: «Das kann man so nicht sagen.» Ein Vorteil davon sei etwa, dass die Gesuche den Bearbeitern schon bekannt sind. «Bevor wir die Fragen zusätzlicher Ressourcen beantworten können, braucht es eine Überprüfung der Abläufe.»

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