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Luzern

Regierungsrat Schwerzmann im Prozess gegen den Luzerner Ex-IT-Chef: «Hätte es nicht toleriert, Besteller und Verkäufer in Personalunion zu beschäftigen»

Der Luzerner Regierungsrat Marcel Schwerzmann hat am Donnerstag als Zeuge im Korruptionsprozess gegen einen ehemaligen Informatikchef des Kantons ausgesagt, dessen Vorgesetzter er war. Fast zehn Stunden verhandelte das Luzerner Kantonsgericht.

Das wichtigste in Kürze

  • In den Jahren 2010 und 2011 soll der damalige IT-Chef des Kantons Luzern zu Unrecht Provisionen von mehr als 320'000 Franken von Firmen eingestrichen haben.
  • Im Februar 2017 wurde der heute 51-Jährige vom Kriminalgericht wegen «sich-bestechen-lassen» zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer bedingten Geldstrafe von 10'800 Franken verurteilt. Der Verteidiger kündigte umgehend Berufung an.
  • Im Dezember 2018 fand die Berufungsverhandlung vor dem Luzerner Kantonsgericht statt. Diese wurde jedoch auf Antrag der Verteidigung auf Juli 2019 verschoben.
  • Bei der nun stattfindenen Berufungsverhandlung am Donnerstag, 11. Juli 2019, ist auch Regierungsrat Marcel Schwerzmann, zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat direkter Vorgesetzter des Beschuldigten, als Zeuge geladen..

Es ist 09.42 Uhr, als Marcel Schwerzmann aufsteht, den Stuhl hinschiebt, sich umdreht und zur Tür marschiert. Er lächelt.

Offensichtlich ist der neue Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Luzern froh, den Saal des Kantonsgerichts verlassen zu können. Die 40 Minuten zuvor hatte er dort als Zeuge ausgesagt. Wegen einer Geschichte aus seiner Zeit als Luzerner Finanzdirektor: Am Donnerstag verhandelte das Kantonsgericht den Fall des ehemaligen Leiters der kantonalen Dienststelle Informatik, kurz DIIN.

Im Februar 2017 hatte das Kriminalgericht den 51-Jährigen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe und 10'800 Franken Geldstrafe verurteilt, beides bedingt. Das Gericht entschied, der australisch-schweizerische Doppelbürger habe sich bestechen lassen.

Laut der damaligen Anklage hatte er unrechtmässig Provisionen bezogen, indem er sogenannte Tippgeberverträge mit Lieferanten der Dienststelle abgeschlossen hatten. Rund 323'000 Franken habe er so kassiert. Und: Seine Firmenbeteiligungen habe er gegenüber seinen Vorgesetzten, also auch dem damaligen Finanzdirektor Schwerzmann, verschwiegen. Gegen das Urteil legten sowohl die Verteidigung des 51-Jährigen als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Speditiver Regierungsrat, ausufernder Beschuldigter

Von Schwerzmann wollte der Gerichtspräsident wissen, ob ihm der Beschuldigte offenbart habe, dass er vertragliche Verbindungen zu Lieferanten der Dienststelle Informatik habe. Schwerzmanns Antwort:

«Nein. Ich hätte es auch nicht toleriert, Besteller und Verkäufer in Personalunion zu beschäftigen.»

Neuneinhalb Stunden dauerte die Verhandlung und verlief zum Teil zähflüssig wie lauwarmes Fondue. Zwar spielte sich die Befragung Schwerzmanns noch speditiv ab, dafür zog sich jene des Beschuldigten in die Länge.

Auf die Fragen antwortete er energisch und bestimmt, aber auch ausufernd. Augenscheinlich wollte er einiges klarstellen. Kern seiner Aussagen war, dass die Verträge aus einer Zeit stammen würden, bevor er die DIIN 2010 als ordentlicher Leiter übernommen hatte. Ebenso stellte er in Abrede, Schwerzmann und andere Vorgesetzte nicht über seine anderen Firmen informiert zu haben. Ihm sei signalisiert worden, das sei kein Problem, so der schmächtige Mann mit kantigem Gesicht, blauem Hemd und schwarzer Brille. Leider habe er sich nichts schriftlich geben lassen:

«Das war ein Fehler. Sie sehen ja, wo ich jetzt sitze. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt die Absicht, dem Kanton zu schaden.»

Staatsanwalt will Gefängnis, Verteidigung Genugtuung

Ähnlich langfädig waren die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Letztere beantragte drei Jahre Freiheitsstrafe, wovon eines unbedingt auszusprechen sei. Dem Gericht sagte der Staatsanwalt:

«Sie haben hier über einen Fall von Korruption zu beraten. Korruption, ein Geschwür, das in Wirtschaft, Politik und Verwaltung wuchert.»

Demgegenüber beantragte die Verteidigung einen Freispruch sowie Schadenersatz und Genugtuung in unbestimmter Höhe für den Ex-IT-Chef.

Ein Urteil fällten die Richter gestern nicht. Wann das passieren wird, ist unklar. Vor allem, weil die Verteidigung Beweisanträge nochmals stellte, die das Kriminalgericht schon abgewiesen hatte. Der Fall könnte sich noch weiter in die Länge ziehen.

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