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Luzern

Schmiergeld: Kriminalgericht verurteilt Architekt und mehrere Handwerker

Ein Architekt hat Bauaufträge an Unternehmer gegen Bezahlung vergeben. Dafür kassiert der 69-jährige Luzerner 2 Jahre und 9 Monate.

Ein Architekt aus dem Kanton Luzern hat im Zeitraum von fünf Jahren von mehreren Baufirmen Schmiergelder verlangt und einkassiert. Dies im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen an Bauprojekten an verschiedenen Orten der Schweiz.

Der heute 69-jährige Schweizer hat laut Anklageschrift der Luzerner Staatsanwaltschaft als Architekt und Bauherrenvertreter zwischen 2008 und 2013 jenen Handwerksbetrieben den Zuschlag gegeben, die auf Verlangen hin Bestechungszahlungen leisteten. Insgesamt soll er sich mit über 770'000 Franken bereichert haben. Das Geld legte er gegenüber seinen Auftraggebern, die als Privatkläger auftreten, nicht offen.

Firmen zu Bezahlung von Schmiergeld aufgefordert

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte den Beschuldigten wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfacher passiver Privatbestechung und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Zudem muss der Mann den Bauherren den entstandenen Schaden ersetzen. Die Gerichtsgebühr von 46'000 Franken hat er ebenfalls zu bezahlen.

Gegen etliche Handwerker, die in die Bautätigkeiten involviert waren, wurde ebenfalls ermittelt. Dabei kam es zu mehreren Untersuchungen und einigen Verurteilungen.

Wie der Beschuldigte agierte, ist anhand den Aussagen eines Unternehmers aus dem Kanton Solothurn zu entnehmen, gegen den die Untersuchungsbehörden ermittelten. Der Mann schilderte, dass der Beschuldigte ihm mehrmals das Angebot unterbreitet habe, ihm gegen Bezahlung Aufträge zu vergeben. Dieses Angebot habe er abgelehnt, doch sei der Beschuldigte später immer wieder mit derselben Absicht zu ihm gekommen, bis er schliesslich eingewilligt habe.

Es sei schwierig zu sagen, welche Dienstleistungen der Beschuldigte gemäss den gestellten Rechnungen effektiv ausgeführt habe. Der Beschuldigte habe jedoch ihm gegenüber erwähnt, dass er für diese Dienstleistungen von den Auftraggebern nicht bezahlt würde.

Der Mann, gegen den das Verfahren eingestellt wurde, sagt zudem, dass die Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten gut gewesen sei, weshalb er sich mit der Bezahlung der Rechnungen abgefunden habe. Natürlich habe er sich auf eine Weise erhofft, bei weiteren Aufträgen berücksichtigt zu werden. Persönlich sei ihm bewusst gewesen, dass die Zahlungen nicht rechtmässig gewesen seien. Der Ausdruck «Schmiergelder» sei zwar hart, aber entspreche genau der Vorstellung.

Offerten der Konkurrenz offen dargelegt

Ähnlich lautende Aussagen tätigten auch andere Handwerksbetriebe. So offerierte ein mittelgrosser Sanitärinstallateur seine Arbeiten für rund 280'000 Franken. Die Offerten zweier Mitbewerber waren um einige zehntausend Franken günstiger. Der Beschuldigte stellte dem Kleinunternehmer in Aussicht, ihn gegen Bezahlung von 10'000 Franken, über die Offerten der Konkurrenz zu informieren, damit er seine Offerte bei Preisverhandlungen anpassen könne.

Der Kleinbetrieb war zunächst nicht einverstanden. Nach mehrmaligem Insistieren des Beschuldigten, überwies er ihm jedoch den geforderten Betrag.

In diesem Fall wurde der Kleinbetrieb zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 170 Franken bedingt auf zwei Jahre verurteilt. Zudem musste er eine Busse von 1000 Franken sowie die Untersuchungskosten und die Gerichtsgebühr von insgesamt 7100 Franken bezahlen.

Der Verteidiger des 69-jährigen Beschuldigten beantragte Freispruch. Gegen das Urteil des Kriminalgerichts wurde Berufung eingereicht.

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