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Luzern

Spanier zündet Partner an: Gericht verhängt Gefängnisstrafe

Wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung ist ein 49-jähriger Spanier zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren plus einer Genugtuung für das Opfer von 35'000 Franken verurteilt worden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er 2015 seinen damaligen Partner angezündet hat.

Der Beschuldigte hat laut Anklageschrift der Luzerner Staatsanwaltschaft in der Nacht auf den 19. Dezember 2015 seinen damaligen Partner, ein heute pensionierter Luzerner, mit einer brennbaren Flüssigkeit begossen. Danach soll er den Mann angezündet haben (wir berichteten). Das Opfer erlitt dabei schwere Verbrennungen an beiden Händen, im Brust- und im Kopfbereich sowie in den Atemwegen. 19 Prozent der Haut verbrannte damals. Das Urteil wurde den Parteien am Donnerstagnachmittag mündlich eröffnet.

Viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe gegen Freispruch

Bei der Hauptverhandlung am 15. August beantragte der Staatsanwalt für den aus Kuba stammenden Mann mit spanischer Staatsbürgerschaft eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Dies für versuchte Tötung oder schwere Körperverletzung. Das Kriminalgericht ist diesem Antrag nahezu nachgekommen. Der bei der Urteilseröffnung ganz in schwarz gekleidete Beschuldigte wurde für versuchte eventualvorsätzliche Tötung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Weil sich die Untersuchung über längere Zeit hinauszog, wurde die Strafe um sechs Monate reduziert.

Der Beschuldigte nahm die Strafe ohne grosse Gemütsregung entgegen. Obwohl er nicht unbedingt mit einem Urteil in diesem Ausmass rechnete, wie er an der Hauptverhandlung antönte. Bei dieser sagte er nämlich, dass er für sich eine schöne Zukunft sehe. Sein Verteidiger forderte damals nicht nur einen Freispruch, sondern zusätzlich eine Genugtuung in der Höhe von 30'000 Franken für seinen Mandanten. Grund: Es sei bis heute nie eine Zündquelle ermittelt worden. Für seinen Mandanten gelte die Unschuldsvermutung.

Die Richterin erwähnte bei der Urteilseröffnung, dass eine Aussage einer Zeugin als Indiz berücksichtigt werde könne. Die Frau habe am Abend des Vorfalls den Polizisten gesagt, dass der Beschuldigte etwas «das brannte» nach dem Opfer geworfen habe. Der Rentner habe ihr an jenem Abend zugerufen: «Er hat mich angezündet.»

Fakt ist, dass die beiden Männer in ihrer Wohnung Alkohol getrunken hatten und sich ein Streit entwickelte. In seinen Ausführungen an der Verhandlung zweifelte der Verteidiger an der Glaubwürdigkeit des «vermeintlichen Opfers», wie er den Rentner, der auch als Privatkläger auftrat, bezeichnete. Unglaubwürdig sei dieser «weil er seine Aussagen bei jeder Befragung modifizierte». Zudem sei er nie in Lebensgefahr gewesen, er habe einen Hang zum Selbstzerstörerischen.

Zwar meinte auch die Richterin, dass die Aussagen des Opfers einige Widersprüche aufwiesen. Was das Aussageverhalten des Beschuldigten betrifft, hegten die Richter hingegen ebenfalls etliche Zweifel. So habe der Spanier bei den Befragungen mehrere Varianten betreffend der Flasche mit der brennbaren Flüssigkeit präsentiert. So wollte er glaubhaft machen, dass diese durch einen Unfall auf das Opfer spritzte. Etwa weil er über den Teppich gestolpert sei, oder auch dass er an der Tischkante hängen geblieben sei. Ein Unfall erachteten die Richter jedoch als unwahrscheinlich. Dies weil weder auf dem Tisch noch auf dem Boden Spuren der Flüssigkeit nachgewiesen werden konnten. «Es brannte nur das Opfer, das ist alleine durch Spritzer der brennbaren Flüssigkeit nicht möglich», so die Richterin.

Der Beschuldigte habe die Flüssigkeit bewusst herbeigeschafft, auf das Opfer geschüttet und danach angezündet. Damit habe er den Tod des Rentners in Kauf genommen.

Durch Heirat konnte er sich ein Leben in Luxus leisten

Die Anwältin des Privatklägers forderte an der Hauptverhandlung vom Beschuldigten eine Genugtuung von 80'000 Franken. «Er konnte sich durch die Heirat ein Leben mit Luxusgütern leisten», sagt sie in ihrem Plädoyer. Selber habe sich der Latino jedoch nie um eine Arbeit bemüht. Ausserdem habe er ihrem Mandanten verschwiegen, dass er HIV-positiv sei. Der Forderung in dieser Höhe kamen die Richter nicht nach. Der Beschuldigte muss seinem ehemaligen Partner aber eine Genugtuung von 35'000 Franken bezahlen.

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