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Luzern

Unzulässiger Heckenschnitt – Landwirt wehrt sich gegen Strafe

Weil Landwirt Josef Stöckli aus Herlisberg seine Hecke zu stark zurückschnitt, um sie aufzuwerten, wurde er angezeigt.
Landwirt Josef Stöckli und sein Sohn Michi Stöckli haben die Haselsträucher dieser Hecke stark zurückgeschnitten, damit andere Jungpflanzen darin wachsen können. (Bild: Manuela Jans-Koch, Herlisberg, 6. April 2019)

Susanne Balli

Die Förderung der Biodiversität hat Bio-Landwirt Josef Stöckli (60) und seinem Sohn Michi Stöckli (28) aus Herlisberg (Römerswil) kein Glück gebracht. Weil sie im Februar die dominanten Haselstauden einer Hecke auf ihrem Landwirtschaftsland bis auf den Stock zurückschnitten, um verschiedenen anderen Pflanzen Platz zum Wachsen zu geben, reichte eine unbekannte Person Anzeige ein (wir berichteten). Michi Stöckli wurde in der Folge polizeilich befragt und muss sich vor der Staatsanwaltschaft verantworten.

Am Montag haben Stöcklis Post von der regionalen Staatsanwaltschaft 2 in Emmenbrücke erhalten. Laut Stöckli wurde eine Geldstrafe von 30 Tagesansätzen zu je 50 Franken verhängt, und zwar bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich wurde eine Busse von 500 Franken ausgesprochen. Die Ersatzfreiheitstrafe beträgt 5 Tage. Zudem müssen die Stöcklis Gebühren von 530 Franken bezahlen. Falls das Urteil rechtskräftig wird, muss die Bauernfamilie auch mit Kürzungen von Direktzahlungen rechnen. Für Stöcklis ist klar:

«Wir werden das Urteil nicht akzeptieren und Einsprache dagegen erheben.»

Er hat über seinen landwirtschaftlichen Rechtsschutz einen Anwalt eingeschaltet und hofft, die Strafe doch noch abwenden zu können. «Zum Zeitpunkt des Heckenrückschnitts war der Hof noch nicht an meinen Sohn überschrieben. Der Grundbucheintrag erfolgte erst am 1. Mai 2019. Zudem habe ich im September 2013 einen Vertrag mit der Gemeinde Römerswil zur Förderung der Biodiversität in der Hecke unterzeichnet und nicht mein Sohn», sagt Josef Stöckli. Dennoch sei nun der Sohn mit den Folgen konfrontiert, was ein klarer Verfahrensfehler sei.

Beschädigung eines Lebensraumes

Konkret hat sich Sohn Michi Stöckli gemäss Strafverfügung «der Beschädigung eines Lebensraumes für Tier- und Pflanzenarten, der nicht korrekten Pflege, beziehungsweise des nicht korrekten Heckenschnitts sowie des Heckenschnitts ohne die erforderliche Ausnahmebewilligung» schuldig gemacht. Weiter heisst es: «Die beschuldigte Person hat Mitte Februar 2019 in Römerswil, Herlisberg, Gebiet Schwange die als hochwertig (Qualitätsstufe 2) qualifizierten Hecken Nr. 21865 und Nr. 272808 vorschriftswidrig um mehr als einen Drittel und ohne Bewilligung der zuständigen Gemeinde auf den Stock geschnitten.» Dadurch habe er einen Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten beschädigt und es vorgängig unterlassen, durch die entsprechende Pflege das schnelle und überhandnehmende Wachstum der Hasel zu verhindern.

Josef Stöckli und sein Sohn können den Vorwurf nach wie vor nicht nachvollziehen. «Wir haben die Haseln immer wieder stark zurückschneiden müssen, um den von uns neu gepflanzten Sträuchern mehr Platz zum Wachsen zu geben.»

Fehlende Sonderbewilligung

Bei einer so genannten Qualitätshecke braucht es sieben verschiedene Pflanzen auf zehn Laufmetern, davon müssen ein Drittel dornentragend sein. Stöcklis setzten mehrmals neue Pflanzen in die Hecke, diese wurden aber immer wieder von den vorhandenen Haselstauden überwuchert und starben zum Teil ab. In Absprache mit der zuständigen Person der Gemeinde schnitten Stöcklis daraufhin die Haseln stark zurück. Dies allerdings, ohne eine offizielle Sonderbewilligung dafür zu haben. Das wurde ihnen zum Verhängnis, sie wurden durch eine unbekannte Privatperson verzeigt.

Die Familie Stöckli kann es noch immer nicht fassen, dass sie «wie Kriminelle» behandelt werden, obwohl sie alles richtig machen wollten. Denn: «Die Hecke gedeiht derzeit wunderbar. Die Pflanzen, die wir neu setzten, haben Raum und Licht zum Wachsen und haben im Frühling wunderbar geblüht.» Zudem erhalten Stöcklis viel Zuspruch von aussen. «Die Reaktionen nach dem ersten Zeitungsartikel waren gewaltig und allesamt positiv.»

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