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Luzern

Wegen Jagdstörung: Vater und Sohn aus Luzerner Landgemeinde ziehen Urteil ans Kantonsgericht weiter

Wegen falsch abgestellter Autos von Jägern soll ein 56-jähriger Landwirt aus einer Luzerner Landgemeinde handgreiflich geworden sein. Auch sein Sohn soll zur Störung des Jagdbetriebs beigetragen haben. Nun hat die oberste gerichtliche Behörde des Kantons über den Fall zu urteilen.

Zusammen mit seinem 23-jährigen Sohn hatte ein Bauer aus einer Luzerner Landgemeinde versucht, Weidmänner bei einer Treibjagd im November 2017 zum Umparkieren zu bewegen. Wie dies genau vonstattenging, wissen wohl nur Fuchs und Hase. Fakt ist: Die Jagdgesellschaft hatte Strafanzeige eingereicht. Gegen die Strafbefehle erhoben Vater und Sohn Einsprache und traten deshalb vor den Willisauer Bezirksrichter.

Nun liegt das Urteilsdispositiv vor: Der Vater wird der versuchten Nötigung, der Störung des Jagdbetriebs, der Tätlichkeit und der unerlaubten Selbsthilfe schuldig gesprochen. Er sieht sich mit einer Busse von 800 Franken konfrontiert sowie einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 50 Franken – der Strafbefehl sah noch 30 Franken vor. Der Sohn hat zwar in puncto unerlaubter Selbsthilfe einen Freispruch erzielt, wird aber der Gehilfenschaft schuldig gesprochen. Seine Busse wird von 300 auf 200 Franken reduziert. Beide haben zudem Verfahrenskosten zu tragen.

«Unbewiesene Behauptungen»

Der Fall kommt ans Luzerner Kantonsgericht, die Schuldsprüche werden nicht akzeptiert: Der Verteidiger des Vaters hat Berufung angemeldet. «Insbesondere der Schuldspruch der Tätlichkeit und der versuchten Nötigung entspricht keinesfalls der Beweislage», sagt Rechtsanwalt Beat Hess und ergänzt: «Diese Vorwürfe basieren alleine auf unbewiesenen Behauptungen.» Auch der Sohn zieht das Urteil weiter.

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