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Nidwalden

3G in Nidwaldner Spitälern und Heimen ab Montag

Ab nächster Woche gilt in Nidwaldner Spitälern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen die 3G-Regel für Personal, Bewohnende, Besucherinnen und Besucher sowie externe Dienstleister.

Die Nidwaldner Gesundheits- und Sozialdirektion meldet am Freitag, dass aufgrund der epidemiologischen Lage die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) für Alters- und Pflegeheime, für Spitäler, das Geburtshaus, für die Spitex und für soziale Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung eingeführt wird. Die Massnahme gilt ab Montag und ist vorerst unbefristet. Das Vorgehen werde von den Verantwortlichen dieser Institutionen unterstützt. Ziel sei, ältere und vulnerable Personen besser schützen zu können und eine Überlastung des Gesundheitswesens abzuwenden.

Die Zertifikatspflicht gilt für Personen ab 16 Jahren, sowohl für das Personal, für Bewohnende wie auch für Besucherinnen und Besucher, wie der Mitteilung der Gesundheits- und Sozialdirektion weiter zu entnehmen ist. Dasselbe gilt für externe Personen, wie etwa Handwerker, die einen Auftrag in einer der Institutionen ausführen. Für die Umsetzung und Kontrolle der 3G-Regel sind die Betriebe selber verantwortlich. Die Betriebe haben laut Mitteilung indes die Möglichkeit, beim repetitiven Testen mitzumachen oder für Mitarbeitende und Bewohnende Schnelltests anzubieten. In dringenden Fällen können die Institutionen Ausnahmen von der 3G-Regel machen.

Ein Zertifikat garantiere keine absolute Sicherheit, daher seien Grundregeln wie Maskentragen, Abstandhalten, Lüften und Händewaschen weiterhin geboten. Es liege im Ermessen der Institutionen zu entscheiden, welche Massnahmen ausreichend Schutz bieten.

85 Prozent der Hospitalisationen sind ungeimpft

Die Schutzwirkung der Impfungen lässt im Laufe der Zeit nach, daher sind Arztpraxen, Apotheken und die kantonale Fachstelle Corona (im alten Zeughaus in Oberdorf) laufend daran, Auffrischimpfungen zu verabreichen, schreibt die Gesundheitsdirektion. Vollständig geimpfte Personen, deren letzte Impfung mehr als sechs Monate zurückliegt, können sich je nach Impfstelle telefonisch oder online für eine Auffrischimpfung anmelden. Weitere Informationen gibt es hier.

Die jüngste Statistik zeigt gemäss Mitteilung, dass in Nidwalden in rund 85 Prozent der neuen hospitalisierten Covid-Fälle ungeimpfte Personen betroffen sind. (lil)

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