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Beckenried

Der «Buoholzbach» wird zum «Bueholzbach»

Nach längerer Sistierung sind die Arbeiten zur Harmonisierung der Flurnamen wieder aufgenommen worden. Zuerst gelangen nun die Flurnamen in der Gemeinde Beckenried zur öffentlichen Auflage.
Nidwalden harmonisiert die Flurnamen: So heisst etwa der «Buoholzbach» in der neuen Nomenklatur «Bueholzbach».
Bild: Corinne Ganzmann / Neue LZ

Beckenried ist die Pilotgemeinde für die Bereinigung der Flurnamen in Nidwalden. Die Nomenklaturkommission sei dabei bestrebt gewesen, bestehende Schreibweisen von Flurnamen möglichst zu belassen, wie der Kanton Nidwalden am Mittwoch mitteilt. Die Komission hatte ihre Arbeit 2013 wieder aufgenommen.

Insbesondere sollten die Flurnamen dort, wo diese Bestandteil von gültigen Adressen seien, nach Möglichkeit nicht geändert werden. Nur wo nötig sollen verschiedene Schreibweisen des gleichen Namens in verschiedenen Gemeinden harmonisiert werden: Zum Beispiel wird der «Buoholzbach» zum «Bueholzbach». Das gleiche Gebiet soll in allen amtlichen Registern gleich geschrieben werden.

Öffentliche Auflage in der Gemeindeverwaltung

Gemäss dem kantonalen Geoinformationsgesetz ist nun das Verzeichnis der geografischen Namen in der Gemeinde Beckenried während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Diese Auflage erfolgt in der Zeit vom 12. November bis 11. Dezember auf der Gemeindeverwaltung Beckenried. Das Verzeichnis der geografischen Namen kann während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Auf neue Bundeserlasse gewartet

Die Arbeiten zur Nomenklatur in Nidwalden waren lange Zeit sistiert, weil Entscheide der Nomenklaturkommission auf Widerstand gestossen waren und zu politischen Vorstössen und Rechtsmittelverfahren von Gemeinden und Privaten geführt hatten. Zudem war die rechtliche Situation unklar, nachdem die der kantonalen Nomenklatur zugrunde liegenden Bundeserlasse in der Zwischenzeit geändert hatten beziehungsweise neu erlassen worden waren.

Komission empfiehlt, Baudirektion entscheidet

Mit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften über die Geoinformation ist dieser Fachbereich neu vollumfänglich der Baudirektion zugeteilt worden, mithin auch der Bereich der Nomenklatur (bisher Justiz- und Sicherheitsdirektion). Inskünftig ist die Zuständigkeit der Nomenklaturkommission auf die Abgabe von Empfehlungen zur Schreibweise geografischer Namen beschränkt. Über die Festlegung der Schreibweise geografischer Namen entscheidet neu die Baudirektion.

pd/uus

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