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Nidwalden

An Gottesdiensten sind wieder 50 Personen erlaubt

Der Kanton Nidwalden hebt die Obergrenze für Gottesdienstbesuchende von 30 auf 50 Personen an. Die Maskenpflicht in Kirchen bleibt aber.

(mah) Ab dem 1. März dürfen auch im Kanton Nidwalden 50 Personen einen Gottesdienst besuchen: Der Regierungsrat passt aufgrund der gegenwärtigen epidemiologischen Entwicklung die Obergrenze an. Damit übernimmt er den Lösungsvorschlag des Bundes, welchen viele andere Kantone bereits so kennen.

«Aufgrund der sinkenden Fallzahlen und der Erkenntnis, dass die Schutzkonzepte in den Kirchen greifen, sind wir zum Schluss gekommen, dass auch bei uns eine Anhebung der Obergrenze verantwortbar ist», erklärt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger in der Medienmitteilung des Regierungsrates. Dadurch könne der Glaubensgemeinschaft ein zusätzliches Stück an Normalität zurückgegeben werden.

Raumgrösse und Schutzkonzept müssen 50 Personen auch zulassen

Während des Ausbruchs der zweiten Welle Anfang November 2020 hat der Nidwaldner Regierungsrat eine Obergrenze von 30 Personen an Veranstaltungen beschlossen, welche auch Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen betroffen hat. Mit den Änderungen, welche am ersten März in Kraft treten, wird die Zahl auf 50 erhöht – jedoch nur, wenn dies die Grösse und das Schutzkonzept dies ermöglichen. Weiterhin gilt aber, dass in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskenpflicht gilt – auch in Kirchen. Der Mindestabstand müsse während Gottesdiensten jederzeit eingehalten werden.

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