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Nidwalden

Corona schränkte das Gefängnisleben in Stans massiv ein

Im Nidwaldner Untersuchungs- und Strafgefängnis kam es zu Verschärfungen wegen Corona. Die Ausbreitung der Pandemie konnte erfolgreich verhindert werden.
Die Nidwaldner Regierungsrätin Karin Kayser. (Bild: Corinne Glanzmann (2019))

Matthias Piazza

Sie haben gegen das Strafgesetzbuch verstossen, sind in Untersuchungshaft oder warten auf ihren Ausschaffungsentscheid, weil sie gegen das Ausländer- und Integrationsrecht verstossen haben. Gegen 200 Personen haben im vergangenen Jahr im Schnitt 40 Tage im Stanser Untersuchungs- und Strafgefängnis ihre Haft verbüsst – rund 20 waren es gleichzeitig. Die Coronapandemie hat ihren Alltag hinter Gittern in den vergangenen Monaten noch mehr eingeschränkt. «Der alltägliche Kontakt zwischen Insassen und Justizmitarbeitern auf engem Raum wäre ohne restriktive Massnahmen ein sehr grosses Risiko für die Ausbreitung des Coronavirus», sagt die Nidwaldner Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser.

Kontakte waren stark eingeschränkt

«Die epidemiologischen Schutzmassnahmen führten zu teilweise starken Einschränkungen im Tagesablauf der eingewiesenen Personen und auch des Personals.» So seien die Kontakte der Insassen zur Aussenwelt, die Angebote in den Bereichen Arbeit, Therapie und Freizeitgestaltung stark eingeschränkt gewesen. «Auch wurden die Personenströme, welche in die Anstalten eingelassen wurden, auf ein absolutes Minimum begrenzt.» Doch die sehr schnell getroffenen Massnahmen und deren rigorose Umsetzung seien vom Erfolg gekrönt gewesen. «So konnte ein Ausbruch der Epidemie im Untersuchungs- und Strafgefängnis in Stans verhindert werden.» Von den bisher 123 bestätigten Coronafällen in Nidwalden betreffe keinen das Untersuchungs- und Strafgefängnis.

«Obwohl die Freiheiten der Insassen im Gefängnis stark beschränkt wurden, kam es in unserem Kanton wie auch in der restlichen Schweiz, im Gegensatz zum Ausland, zu keinen Meutereien, Brandstiftungen, Geiselnahmen oder Ähnlichem», zeigt sich Karin Kayser beruhigt. Die Lage in den Schweizer Anstalten des Freiheitsentzugs während der ausserordentlichen Lage dürfe nicht nur aus epidemiologischer Sicht als geordnet und entspannt bezeichnet werden, sondern auch in Bezug auf den allgemeinen Betrieb, die Ruhe und Ordnung sowie Sicherheit. Dies sei keineswegs selbstverständlich, wenn man bedenke, dass die Insassen bereits im «normalen Alltag» in ihrer Bewegungsfreiheit sehr eingeschränkt seien.

Höhere Belegung, mehr Disziplinarverfügungen

Im vergangenen Jahr verbrachten in den 22 Einzel-, Zweier- und Viererzellen 196 Insassen total 7976 Tage im Staf- und Untersuchungsgefängnis in Stans. Das sind fast fünf Prozent mehr Hafttage als im Vorjahr. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer einer inhaftierten Person erhöhte sich von 37 auf 40 Tagen, wie dem Rechenschaftsbericht der Regierung zu entnehmen ist. 40 Prozent der Inhaftierten wurden durch die Kantone Nidwalden und Uri eingewiesen. Neun Haftplätze sind vertraglich dem Kanton Uri zugesichert, da dieser über kein eigenes Gefängnis verfügt. Seit vergangenem Jahr wurden dem Kanton Luzern zudem ständig acht Haftplätze zum Vollzug von Freiheitsstrafen zur Verfügung gestellt. Karin Kayser spricht von einer erfreulich hohen Belegung, dank dieser interkantonalen Zusammenarbeit. Dies mache wirtschaftlich Sinn.

Doch diese hohe Belegung von durchschnittlich 91 Prozent im vergangenen Jahr wirkt sich aus. Denn etwa im selben Verhältnis stieg auch die Zahl der Disziplinarverfügungen wegen Verstössen gegen die Hausordnung, wie dem Rechenschaftsbericht weiter zu entnehmen ist. «Das kann sein, dass Insassen das Rauchverbot missachteten, nicht an der Arbeitsstätte erschienen, anderen Verpflichtungen nicht nachkamen oder den Gefängnisalltag störten», macht Karin Kayser Beispiele. Wer Regeln bricht, wird zuerst verwarnt. Im Wiederholungsfall gibt's Sanktionen. So wird dem Fehlbaren etwa der Urlaub gestrichen oder er darf eine gewisse Zeit seine Zelle nicht verlassen und nicht seiner Arbeit im Gefängnis nachgehen. «Besonders in der Haft nicht arbeiten zu dürfen, empfinden die Häftlinge als Strafe», weiss Karin Kayser.

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