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Nidwalden

Ehefrau erschossen – angeklagter Rentner ist mittlerweile verstorben

Das Kantonsgericht hat ihn wegen vorsätzlicher Tötung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der damals 80-jährige Beschuldigte zog das Urteil weiter, ist vor der angesetzten Verhandlung jedoch verstorben.

Im Streit hatte ein Nidwaldner Rentner Anfang 2018 seine Frau mit einer Pistole erschossen. Dafür verurteilte ihn das Kantonsgericht im vergangenen Dezember zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Das Urteil akzeptierte der damals 80-Jährige jedoch nicht und zog es an die nächste Instanz, das Nidwaldner Obergericht, weiter. Dort hätte der Fall eigentlich letzten Monat erneut verhandelt werden sollen, der Termin wurde aber abgesagt. Denn: Der Beschuldigte sei mittlerweile verstorben, wie das Obergericht auf Anfrage mitteilt.

Der angeklagte Rentner litt an einer Krebserkrankung. An der Verhandlung, die vor einem Jahr vor dem Kantonsgericht stattfand, machte er bereits einen geschwächten Eindruck und wurde im Rollstuhl zum Gerichtstermin gebracht. Dort sagte er damals aus, er habe seine Ehefrau eigentlich nicht töten wollen. Er habe lediglich einen Warnschuss abgeben wollen, der seine Frau erschrecken und so zur Ruhe hätte bringen sollen. Beide waren zum Tatzeitpunkt alkoholisiert.

Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft sprach hingegen von einer vorsätzlichen Tötung. Sie forderte für den Mann eine zwölfjährige Freiheitsstrafe. Im Polizeinotruf nach seiner Tat habe der Mann gesagt: «Ich habe vor einer Minute meine Frau erschossen, kommen Sie bitte vorbei. Es ging nicht mehr.» Wie Polizisten später schilderten, habe der Mann bei der Festnahme erleichtert und sogar gut gelaunt gewirkt. «Endlich ist es fertig», soll er gesagt haben.

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