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Nidwalden

Investor in Stans wartet auf Hochwasserschutz

Mit der geplanten Überbauung in der Unter Spichermatt geht’s nicht vorwärts, weil der Geschiebesammler beim Buoholzbach noch nicht gebaut ist. Beim gemeinnützigen Bauträger der Überbauung stösst dies auf Unverständnis.
So könnte die Überbauung in der Unter Spichermatt dereinst aussehen. (Visualisierung: PD)

Matthias Piazza

In der Unter Spichermatt vis-à-vis des Stanser Länderparks hätten eigentlich diesen Herbst die Bagger auffahren und drei Jahre später die ersten Mieter in die Wohn- und die Geschäftsüberbauung einziehen sollen. Doch auch dieser mehrfach nach hinten verschobene Zeitplan kann nicht eingehalten werden. Das steht nun fest. Denn grünes Licht für den Baubeginn gibt es erst, wenn der Geschiebesammler beim Buoholzbach beim Grenzgebiet von Wolfenschiessen und Oberdorf gebaut ist.

Und das dürfte nach den neusten Informationen frühestens im Sommer 2025 der Fall sein – vorausgesetzt, der Landrat genehmigt die beiden Kredite für die Planung und Realisierung. Einen Rahmenkredit von 4,5 Millionen Franken zum vorsorglichen Erwerb von Realersatzland hat er bereits im Februar 2018 gesprochen. Erste Verträge konnten dank des Rahmenkredits bereits ausgehandelt und abgeschlossen werden (siehe Ausgabe vom 12. April).

Unter Spichermatt liegt in der roten Zone

Was hat der Geschiebesammler mit der Überbauung zu tun? Die Unter Spichermatt liegt in der roten Zone, was erhebliche Gefahr bedeutet, dort gilt ein Bauverbot. «Sollte die Engelbergeraa infolge Geschiebeeinträgen des Buoholzbachs, welche die Engelbergeraa nicht weiter zu transportieren vermag, über das Ufer treten, könnte sich das Wasser seinen Weg durch den schmalen Trichter zwischen Stanserhorn und der A2-Lärmschutzwand in Stans suchen», erklärte Viktor Schmidiger vom kantonalen Amt für Gefahrenmanagement bereits vor zwei Jahren gegenüber unserer Zeitung.

Dieses Bauverbot in der Unter Spichermatt kann aufgrund der gesetzlichen Vorgaben erst aufgehoben werden, wenn der Geschiebesammler in Betrieb ist, und nicht schon, wenn deren Bau beschlossen ist. Bis dahin ist das Überbauungsprojekt bezüglich Ausführung blockiert. Der Gestaltungsplan kann, nachdem dieser die entsprechende Qualität aufweist, dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht werden. Der Gestaltungsplan kann laut Schmidiger aber erst öffentlich aufgelegt werden, wenn das Hochwasserschutzprojekt beim Buoholzbach bewilligt und finanziell gesichert ist.

Warum nicht Bewilligung mit Vorbehalt?

Dieses Vorgehen versteht Jutta Mauderli nicht. Sie ist Geschäftsleiterin der Logis Suisse. Die gemeinnützige Wohnbaugesellschaft aus dem aargauischen Baden hat das Grundstück im August 2015 vom Luzerner Investor Hermann Alexander Beyeler gekauft.

«Es ist für uns und auch für andere Betroffene nicht nachvollziehbar, wieso man einen Gestaltungsplan nicht bearbeiten kann, solange noch ein Bauverbot besteht. Das müsste doch parallel gehen.» Die Bewilligung könnte ja ganz einfach den Vorbehalt enthalten, dass ein Baubeginn erst erfolgen dürfe, wenn die Hochwasserschutzmassnahmen umgesetzt seien, meint sie.

Man wolle nun mit der Politik das Gespräch suchen, um eine entsprechende Gesetzesänderung anzustossen.

Ensemble mit Wohnungen und Geschäften

Logis Suisse will das Projekt aber nicht fallen lassen. «Auch in sechs Jahren besteht noch Bedarf nach solchen Wohnungen», ist Geschäftsleiterin Jutta Mauderli überzeugt.

Vorgesehen ist auf dem Areal ein Ensemble mit neun fünfgeschossigen Häusern und je einem Attikageschoss mit 201 auch altersgerechten Wohnungen. Im Erdgeschoss soll es Büros, Ateliers, einen Gemeinschaftsraum, ein kleines Restaurant und eine Kindertagesstätte geben. Auch eine Arztpraxis oder ein Stützpunkt-Spitex sind gemäss Jutta Mauderli denkbar.

«Wir können leider nicht Jahre im Voraus Projekte bewilligen», sagt dazu Viktor Schmidiger. «Doch ist das Schutzbautenprojekt einmal im Bau, werden wir gerne in Zusammenarbeit mit der Bauherrschaft das genaue Vorgehen besprechen und abstimmen. Auch wir möchten Bauherrschaften nicht länger als nötig blockieren.»

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