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Nidwalden

Nidwalden revidiert Spitalgesetz für Spitalfusion mit Luzern

Der Regierungsrat hat den Entwurf zur Totalrevision des Spitalgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, wie die Staatskanzlei gestern mitteilte.

Mit der Überarbeitung des Spitalgesetzes sollen die gesetzlichen Grundlagen für die geplante Fusion des Kantonsspitals Nidwalden mit dem Luzerner Kantonsspital geschaffen werden. Das Spitalgesetz als Rechtsgrundlage für das Kantonsspital als öffentlich-rechtliche Anstalt sei für Partner zu wenig berechenbar, da der Kanton die darin festgelegten Grundlagen jederzeit einseitig ändern könne, heisst es in der Mitteilung. Daher soll eine Aktiengesellschaft gegründet werden. Nidwalden wird 60 Prozent seiner Aktien an das Luzerner Kantonsspital verkaufen.

Weiter sollen die Spitalgebäude im Eigentum des Kantons bleiben. Dazu ist die Gründung einer Immobilien-Gesellschaft in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt geplant, welche die Gebäude an die zukünftige Spital Nidwalden AG vermietet. Das revidierte Spitalgesetz soll Rechtsform, Organisation und Aufgaben dieser Gesellschaften regeln.

Die beiden Kantone und das Luzerner Kantonsspital unterzeichneten zwar bereits vergangene Woche einen Aktienkauf- und Aktionärsbindungsvertrag. Dieser tritt jedoch nur dann in Kraft, wenn die Parlamente die neuen Spitalgesetze absegnen und das Stimmvolk diese im Falle eines Referendums annehmen würde. Die Vernehmlassung, unter anderem bei den Parteien, den Gemeinden und dem Kanton Luzern, dauert bis zum 8. Februar 2019. (fhe)

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