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Nidwalden

Nidwalden will mehr Flexibilität in der Gesundheitspolitik

Demografische Entwicklung und stetig steigende Kosten zwingen Kanton Nidwalden zur Revision des Gesundheitsgesetzes.
Der Kanton möchte auch Angehörige in der Betagtenpflege unterstützen, um Alterszentren und Spitex (Bild) entlasten. (Bild: Boris Bürgisser)

Philipp Unterschütz

Nidwalden muss sein Gesundheitsgesetz revidieren. Einerseits, weil verschiedene bundesrechtliche Vorschriften geändert haben, so dass auch auf kantonaler Ebene Anpassungsbedarf besteht. Die meisten dieser Änderungen haben aber lediglich präzisierenden Charakter. Anderseits soll die Revision auch genutzt werden, damit der Kanton in der Gesundheitspolitik besser auf gesellschaftliche und demografische Veränderungen reagieren kann. Die Entwicklung zwinge dazu, mit geeigneten Massnahmen auf die stetig steigenden Kosten zu reagieren. Dabei geht es insbesondere um Massnahmen im Zusammenhang mit der steigenden Zahl älterer Menschen und dem höheren Bedarf an Pflegeplätzen. In ihrem Bericht an den Landrat hält die Gesundheits- und Sozialdirektion fest, dass die Zahl der über 80-Jährigen voraussichtlich von 2048 (2016) Personen bis zum Jahr 2040 auf 5480 ansteigen wird - ein Wachstum von 170 Prozent (nicht 250, wie die Regierung in der Botschaft schreibt). Gleichzeitig sinkt die Zahl der unter 65-Jährigen um über 12 Prozent.

Zur Revision gehören insbesondere kantonale Massnahmen wie die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung, allgemeine Kostendämpfungsmassnahmen sowie die Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen zu Hause.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Bei der Sicherstellung der Grundversorgung soll der Kanton die führende Rolle haben und unter anderem auch verhindern, dass ein Wettbewerb der Gemeinden um die knapper werdenden Gesundheitsfachpersonen entstehen könnte. So soll er künftig die Möglichkeit haben, den Aufbau und Betrieb ambulanter Einrichtungen der medizinischen Grundversorgung zu unterstützen. Auch eine befristete Beteiligung an Projekten wäre möglich, wenn sich diese kostendämpfend auf die Gesundheitskosten auswirken könnten.

Ein weiterer Bestandteil der Revision ist unter anderem auch, dass der Kanton künftig Entlastungsangebote für pflegende Angehörige unterstützen kann, ebenso wie Informations- und Anlaufstellen. Auch in diesem Bereich gelte ambulant vor stationär, heisst es im Bericht der Gesundheits- und Sozialdirektion. In den nächsten Jahren, in denen die Anzahl der pflegebedürftigen Personen massiv steigen werde, bestehe offenkundig ein Mangel an Heimplätzen, zudem seien damit auch erhebliche Kosten verbunden.

Weitere Neuerungen betreffen die Gesundheitsberufe, die künftig nach nationalen übergeordneten Standards kategorisiert werden. Neu müssen nicht nur selbstständige Gesundheitsfachleute eine Bewilligung zur Berufsausübung haben, sondern auch Angestellte, sofern sie in ihrer Tätigkeit eine fachliche Verantwortung tragen.

Finanzielle Auswirkungen bleiben offen

Die Massnahmen werden wohl gewisse finanzielle Auswirkungen haben. Im Bericht heisst es, dass beispielsweise bei der Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung heute nicht definiert werden könne, welche Kosten auf den Kanton zukommen könnten. Das gilt laut Bericht auch für die Kostendämpfungsmassnahmen. «Unter dem Strich sollen aber die Einsparungen grösser sein als die Ausgaben», schreibt die Direktion.

Bei der Pflege von Angehörigen inklusive den Kosten für die Informations- und Anlaufstelle ist mit Kosten von gesamthaft rund 80000 Franken pro Jahr zu rechnen. Ohne die Unterstützung der pflegenden Angehörigen würden sich die Kosten möglicherweise auf die Pflegefinanzierung verschieben. «Die Angehörigen würden die Patientinnen und Patienten wahrscheinlich weniger lange zu Hause pflegen und betreuen, beziehungsweise selber Gefahr laufen, krank zu werden», heisst es im Bericht.

Die Gemeinden müssen wahrscheinlich nicht mit Mehrkosten rechnen. Würde die Unterstützung für die pflegenden Angehörigen nicht durch den Kanton erfolgen, müsste jede Gemeinde für sich selber prüfen, ob sie ihre Einwohnerinnen und Einwohner unterstützt, heisst es dazu.

Vorbehalte zum Patientendossier

Einstimmig unterstützt wird die Gesetzesrevision von der landrätlichen Kommission für Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales (FGS). Sie schreibt, man begrüsse die angedachten Änderungen. Auch die Kommission ist der Meinung, dass die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen den Kanton zwingt, mit geeigneten Massnahmen darauf zu reagieren. «Ziel muss sein, dass ältere Personen so lange wie möglich zuhause betreut werden können, um die stationären Pflege- und Heimkosten so gering wie möglich zu halten», schreibt die FGS.

Vorbehalte bestehen allerdings zur Einführung eines elektronischen Patientendossiers, das der Kanton künftig selbst regelt. Die Kommission stimmt zwar zu, stellt aber eine erfolgreiche Umsetzung in Frage. Neben technischen Gründen argumentiert sie mit den kritischen Diskussionen über die hochsensiblen Daten: Es sei zu erwarten, dass nur wenig Personen freiwillig ein Patientendossier eröffnen würden.

Der Landrat wird die Gesetzesrevision an seiner Sitzung vom 28. August in erster Lesung beraten, die Inkraftsetzung ist für Januar 2020 vorgesehen.

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