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Nidwalden

Nidwaldner Landrat verweigert höheres Gehalt für Gerichtsvizepräsidium

Der Nidwaldner Landrat hat am Mittwoch  entschieden, dass das Vizepräsidium des Ober- und Verwaltungsgerichts kein höheres Gehalt bekommt. Ein wichtiger finanzpolitischer Entscheid wurde auch für die neue Spitalära im Kanton gefällt.
Das Ober- und Verwaltungsgericht Nidwalden.  (Corinne Glanzmann / Nidwaldner Zeitung)
Steht vor grösserem Umbruch: Das Kantonsspital Nidwalden.   (Corinne Glanzmann (Stans, 2. August 2020) )
EWN-Elektrotankstelle in Ennetmoos. (Pd / PD)

(sda/cza) Wegen der Coronapandemie führte der Nidwaldner Landrat seine Sitzung am Mittwoch im Theatersaal des Kollegiums St. Fidelis in Stans durch. Landratspräsidentin Therese Rotzer (CVP) forderte die Ratsmitglieder auf, die Maske zu tragen, ausser bei Voten. Das Landratsbüro werde in den nächsten Wochen prüfen, welche Massnahmen zu ergreifen seien, um Ansteckungen während Sessionen zu verhindern. Sie erklärte, vor drei Wochen selbst positiv auf das Coronavirus getestet worden zu sein. Die Beschlüsse des Landrats im Überblick:

Richterlöhne

Dem Vizepräsidium des Ober- und Verwaltungsgerichts gewährt der Landrat kein höheres Gehalt. Für eine höhere Einreihung im Lohnband sei jetzt Angesichts der Coronakrise der falsche Zeitpunkt. Der Entscheid fiel mit 31 zu 23 Stimmen.

Im Grundsatz war sich das Parlament einig, dass das Vizepräsidium der beiden obersten Nidwaldner Gerichte wegen eines Systemfehlers zu tiefe Löhne erhält. Es ist lohnmässig gleich hoch eingereiht wie das Präsidium des erstinstanzlichen Kantonsgerichts - dies obwohl die Wahl in die höhere Instanz ja eigentlich einen Karriereschritt bedeutet. In gewissen Fällen kann es bei der Beförderung sogar zu einer Gehaltsrückstufung kommen.

Das Vizepräsidium der beiden obersten Gerichte müsste wie das Kantonsgerichtspräsidium Verfahren leiten, dies aber in einem breiteren Rechtsgebiet, begründete das Landratsbüro seinen Antrag für eine höhere Einstufung der beiden Vizepräsidien. Am Kantonsgericht würden nur Zivil- und Strafrecht behandelt, an den beiden höheren Instanzen zusätzlich Verfassungs-, Verwaltungs-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Die vorberatende Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS) plädierte im Landrat dennoch für eine Ablehnung der Lohnerhöhung. Es sei jetzt nicht der richtige Zeitpunkt dafür. Wegen der Coronakrise leide die Wirtschaft, viele Betriebe seien in ihrer Existenz bedroht. Die Kommission sprach von einem falschen Zeichen an die Bevölkerung.

Wann sei dann der richtige Zeitpunkt, fragte der Sprecher der FDP-Fraktion. Jedes Unternehmen solle sich um ein faires und gerechtes Entlöhungssystem bemühen. Es gehe hier weniger um eine Lohnerhöhung als um eine korrekte Einreihung im Lohnband.

Die FDP blieb mit dieser Haltung aber allein. Die CVP-Sprecherin sagte, ihre Fraktion lehne die Lohnbandänderung zum jetzigen Zeitpunkt angesichts der vielen Ungewissheiten ab. Gleiches sagte der SVP-Sprecher und die Sprecherin der Grünen.

Die CVP beantragte, dass das Landratsbüro das Thema in zwei Jahren wieder prüfe. Dieser Ordnungsantrag wurde mit 32 zu 3 Stimmen gutgeheissen.

Zukunft des Kantonsspitals

Für die neue Spitalära im Kanton hat der Landrat einen unbestrittenen, aber wichtigen finanzpolitischen Entscheid gefällt: Er hat einstimmig das Dotationskapital des heutigen Kantonsspitals auf die beiden künftigen Spitalgesellschaften verteilt.

Das Kantonsspital Nidwalden steht vor grossen Veränderungen. Es wird 2021 in eine öffentlich-rechtliche Immobilienanstalt und eine Spital-AG aufgeteilt. Die Immobiliengesellschaft und damit das Spitalgebäude bleiben zu 100 Prozent im Besitz des Kantons Nidwalden. Die Spital Nidwalden AG, die den Betrieb führen wird, wird zur Tochtergesellschaft der Luzerner Kantonsspital AG. Der Kanton Nidwalden wird an der Spital-AG nur 40 Prozent halten.

Das neue Spitalgesetz, das für diese Fusion des Luzerner und Nidwaldner Kantonspitals geschaffen wurde, sieht vor, dass der Kanton Nidwalden die Spitalimmobiliengesellschaft mit einem Dotationskapital ausstattet. Dazu wird auf das Dotationskapital des heutigen Nidwaldner Kantonsspitals zurückgegriffen.

Dieses Dotationskapital beträgt 40 Millionen Franken. Davon werden 10 Millionen Franken als Aktienkapital an die Spital-AG gehen. 30 Millionen Franken werden der Immobiliengesellschaft als Dotationskapital zur Verfügung gestellt.

Nidwalden und Luzern bilden bereits eine gemeinsame Spitalregion, die beiden Kantonsspitäler arbeiten auch bereits zusammen und verfügen über personell identische Spitalräte. Die Fusion der Spitalbetriebe soll es Nidwalden ermöglichen, dass in seinem Gebiet weiterhin eine Grundversorgung angeboten werden kann und dass die Bevölkerung einen leichten Zugang zur Spezialversorgung hat.

Elektrizitätswerk Nidwalden

Das Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) darf künftig auch mit anderen Energieformen als dem Strom geschäften. Der Landrat hat das EWN oppositionslos ermächtigt, neu auch Anlagen zur Produktion, Verteilung und Verwendung von Wärme und Kälte, Gas oder Wasserstoff zu errichten und zu betreiben.

Das EWN selbst hatte beim Regierungsrat den Wunsch geäussert, seine Geschäftstätigkeit ausweiten zu dürfen. Es begründete dies mit dem schnellen technischen und politischen Wandel in diesem Bereich. Es führte zur Begründung Stichworte wie Verzicht auf fossile Brennstoffe, Dezentralisierung und Digitalisierung an.

Mit der Ausdehnung seiner Geschäftstätigkeit will das EWN vor allem von der zu erwartenden Verknüpfung verschiedener Energiesysteme profitieren können, dies etwa um überschüssigen Solarstrom im Sommer für die Produktion von Wasserstoff zu nutzen. Aus dieser Energie könnte dann wieder bei Bedarf Strom erzeugt und auch die anfallende Abwärme genutzt werden.

Der Umbau des Energiesystems nehme Form an, schrieb das EWN in seinem Bericht an den Regierungsrat und das Parlament. Es nannte etwa die Seewassernutzung zur Produktion von Wärme oder die Nutzung von Flusskraft für die Produktion von Wasserstoff. Wenn es sich nicht ernsthaft mit solchen Projekten befassen könne und auf Strom und Kommunikation beschränkt bleibe, werde es Marktanteile verlieren, warnte das EWN.

Gesundheitsgesetz

Nach zweiter Lesung wurde das Gesundheitsgesetz mit 56 zu 0 Stimmen im Sinne von «ambulant vor stationär» revidiert. So dürfen neu Personen, die andere pflegen, die Unterstützung des Kantons in Anspruch nehmen. Änderungsanträge oder Voten gab es an der zweiten Lesung keine.

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