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Nidwalden

Obwaldner Langfinger machte vor nichts halt – sein Deliktsgut: Rindsfilet, Sexspielzeug und sogar ein Buchsbaum

Ein Mann aus Obwalden hat sich seinen Lebensunterhalt mit Diebestouren durch die halbe Zentralschweiz finanziert. Dafür stand er nun in Nidwalden vor Gericht. Der 40-Jährige ist geständig und sitzt bereits vorzeitig seine Strafen ab.
Für seine Diebestour musste sich der Obwaldner vor dem Kantonsgericht Nidwalden verantworten.
(Symbolbild: Nidwaldner Zeitung (Stans, 15. September 2020))
Der Angeklagte bestelle unter falschem Namen Sexspielzeug, das er nie bezahlte. 
(Symbolbild: Roger Grütter)

Lucien Rahm

Lucien Rahm

Gleich 14 Privatkläger machen im Rahmen dieser Gerichtsverhandlung ihre Ansprüche geltend. Die allermeisten davon sind Verkaufsgeschäfte, die Opfer des heute 40-jährigen Obwaldners wurden. Er musste sich am Mittwoch vor dem Kantonsgericht Nidwalden verantworten. Vorgeworfen werden ihm 25 Diebstähle, begangen in den Jahren 2018 und 2019. Zusammengezählt hatte das Diebesgut gemäss der 26-seitigen Anklageschrift einen Wert von knapp 100'000 Franken. Der Mann habe das Gestohlene dann jeweils gleich selber verwendet (darunter Rindsfilet, Rotwein, Schwarzwäldertorte und auch ein Buchsbaum), zu einem tieferen Preis weiterverkauft oder zumindest versucht, dies zu tun (darunter Bohrmaschinen, Kettensägen, Elektrovelos sowie eine Waschmaschine).

Vor dem dreiköpfigen Kantonsgericht zeigte sich der Mann – dessen äusseres Erscheinungsbild bis auf einige Tätowierungen, die unter dem Ärmel des mit weissen Blumen bedruckten dunklen Hemdes hervorblitzten, nicht sonderlich an die Klischeevorstellung eines Profi-Kriminellen erinnerte – vollkommen geständig. Mit einem knappen «Ja» bestätigte er dem vorsitzenden Richter jeweils, den vorgelesenen Tathergang eines Delikts zu anerkennen. Im Vorfeld hatten er und sein Verteidiger sich mit der Staatsanwaltschaft bereits auf ein Strafmass geeinigt, weshalb die Verhandlung im sogenannten abgekürzten Verfahren durchgeführt werden konnte.

So bestritt der Beschuldigte auch nicht, dass er Ende 2018 das Glasi-Pub in Hergiswil mit Eiern beworfen und dessen Türschlösser mit Leim befüllt hatte, sodass diese unbrauchbar wurden. Ebenso unbestritten war, dass sich der Obwaldner in einem Warenhaus in Sursee Spielzeug aneignete, ohne dafür zu bezahlen. Dabei griff er auf Lego-Technic-Sätze zurück, die Preise im dreistelligen Bereich aufwiesen. Und auch der Kanton Zug blieb nicht vor dem Mann verschont. Im Einkaufszentrum Zugerland in Steinhausen liess er mehrmals Handwerks- und Haushaltsgeräte mitgehen.

Während Diebstahl verunfallte er mit dem Auto

Bei seinen Diebestouren liess sich der gelernte Baggerfahrer, der zwischenzeitlich in Luzern wohnte und heute bereits vorzeitig seine Haftstrafen in einem Luzerner Gefängnis verbüsst, bisweilen auch von Komplizen begleiten. In einer Zweierkonstellation traf es dann beispielsweise einen Fahrradhändler in Sarnen. Dort zertrümmerte der Beschuldigte gemäss Anklageschrift «mit einem Stein oder Hammer die Scheibe der Haupteingangstüre». Danach nahm sich das Duo zwei Bikes, verlud sie in einem Auto und brachte sie in ihre Hotelzimmer in Hergiswil. Danach ging es zurück nach Sarnen, um im Laden noch einige Veloteile und Bargeld zu entwenden. Die neuerliche Rückfahrt nach Hergiswil verlief dann allerdings nicht wunschgemäss. Der angeklagte Mann erlitt am Steuer einen epileptischen Anfall und verursachte einen Unfall.

Für sein umfangreiches Portfolio an Gesetzesbrüchen – mit dabei sind auch Tätlichkeiten, zahlreiche Verkehrs- und Drogendelikte (bisweilen in Kombination) sowie eine Widerhandlung gegen das Waffengesetz – beantragte die Obwaldner Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie eine Busse von 2800 Franken. Zudem müsste der Beschuldigte den geschädigten Firmen und Privatleuten bislang insgesamt rund 47'000 Franken zurückzahlen und die Verfahrenskosten von 35'000 Franken übernehmen. Weitere Forderungen könnten noch auf ihn zukommen. Diese Beträge müsste der mittlerweile vermögens- und fast einkommenslose Obwaldner jedoch erst dann bezahlen, wenn er wieder einmal zu Geld kommen würde.

Doppelte Deliktsumme vor Obwaldner Gericht

Von der Luzerner Justiz wurde der Mann bereits im vergangenen Jahr zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Weitere Konsequenzen für seine laxe Definition von Eigentum drohen dem mehrfach vorbestraften Obwaldner in seinem Heimatkanton. Dort sieht er sich mit einer Anklage konfrontiert, bei der 23 Privatkläger im Spiel sind und es um eine Deliktsumme von über 200'000 Franken geht. Die entsprechenden Diebstähle soll der Mann in den Jahren 2015 bis 2017 in Ob-, Nidwalden und Luzern begangen haben. Die geforderte Strafe der Obwaldner Staatsanwaltschaft fällt entsprechend höher aus: sechs Jahre Freiheitsentzug sowie eine ambulante Therapie. Zudem bestehen Forderungen der Geschädigten von total über 120'000 Franken sowie Untersuchungskosten von knapp 90'000 Franken, die je nach Verhandlungsausgang ebenfalls zu Lasten des Beschuldigten gehen würden. Wie sich dieser gestaltet, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

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