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Nidwalden

Sechs Gemeinden haben Beschwerde gegen Sperrgut-Entscheid eingereicht

Beckenried, Buochs, Ennetbürgen, Hergiswil, Oberdorf und Stansstad lassen ihren Worten Taten folgen und haben beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht gegen den Beschluss des Regierungsrats.
Sperrgutsammlung in Hergiswil. (Bild: Kurt Liembd (9. November 2018))

Wie in unserer Zeitung bereits angekündigt, haben die sechs Gemeinden Beckenried, Buochs, Ennetbürgen, Hergiswil, Oberdorf und Stansstad nun offiziell beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht gegen einen Entscheid des Nidwaldner Regierungsrates. Dies teilten die Gemeinden am Freitag mit. Der Regierungsrat hatte ihnen untersagt, weiterhin kostenlose, aus seiner Sicht nicht verursachergerechte Sperrgutsammlungen durchzuführen und drohte mit harschen Konsequenzen.

Betroffen davon ist auch die Gemeinde Emmetten, diese will aber nicht weiterkämpfen. Die Gemeinden sind der Ansicht, dass das Bundesgesetz ihre Praxis der Sperrgutentsorgung mit jährlich zwei kostenlosen Sammlungen zulässt. Die Regierung interpretiere das Gesetz falsch. Darum fechte man den Entscheid an. Auf Anfrage wollte man uns nicht über den genauen Wortlaut der Beschwerde informieren. (om)

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