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Obwalden

Giswil stimmt über Urnenhain auf dem Friedhof ab

Weil auch auf dem Friedhof Rudenz kaum mehr Erdbestattungen stattfinden, soll für 100'000 Franken ein Urnenhain entstehen. Befunden wird auch über das Budget 2019, das mit einem kleinen Ertragsüberschuss rechnet.
Der Friedhof Rudenz in Giswil. (Bild: PD)

Philipp Unterschütz

Der Zeitgeist macht auch vor den Friedhöfen nicht Halt. Wie in anderen Gemeinden in Ob- und Nidwalden haben sich auch in Giswil die Wünsche und Vorstellungen rund um das Thema Bestattungen verändert – viele Gemeinden haben ihre Friedhöfe bereits entsprechend angepasst. An der kommenden Gemeindeversammlung steht deshalb auch in Giswil ein Kredit von 100'000 Franken für einen Urnenhain auf dem Friedhof Rudenz zur Abstimmung.

In den vergangen Jahren betrug der Anteil an Erdbestattungen in Giswil nur noch etwa sieben Prozent. 2017 und 2018 erfolgten mit nur einer Ausnahme alle Bestattungen durch Einäscherung und Urnenbeisetzung. Zudem werden über die Hälfte aller Verstorbenen im Gemeinschaftsurnengrab beigesetzt. Auch auf den Giswiler Friedhöfen stehen deshalb immer grössere Flächen leer. Laut Gemeinderat kam aus der Bevölkerung der Wunsch nach einem Urnenhain, wo für jede beigesetzte Urne ein eigenes kleines Grabfeld zur Verfügung steht, aber kein Grabunterhalt durch Angehörige nötig ist. Die Anlage wird von der Gemeinde unterhalten. Der Urnenhain für 100'000 Franken soll so gestaltet werden, dass er zu einem späteren Zeitpunkt problemlos erweitert werden könnte.

Auch auf dem Friedhof Grossteil soll bei Bedarf später ein Urnenhain erstellt werden, wenn entsprechende Freiflächen zur Verfügung stehen. Dafür würde dann aber ein separater Antrag an einer Gemeindeversammlung gestellt.

Schuldenbegrenzung eingehalten

Das Budget 2019 der Einwohnergemeinde Giswil, über das die Gemeindeversammlung ebenfalls zu befinden hat, rechnet bei einem Gesamtaufwand und -ertrag von gut 16 Millionen Franken mit einem Ertragsüberschuss von 12'100 Franken. Die Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen von 1,07 Millionen vor. Der Cashflow beträgt 1,5 Millionen. Der Selbstfinanzierungsgrad für das Budget 2019 liegt bei 152 Prozent. Gemäss Finanzhaushaltsgesetz muss der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad im 10-Jahres-Durchschnitt mindestens 100 Prozent betragen, dieser beträgt in Giswil 114,37 Prozent, womit die Schuldenbegrenzung eingehalten ist.

Deren Einhaltung sei nach wie vor eine grosse Herausforderung, schreibt der Gemeinderat in der Botschaft zur Versammlung. Der Grund liege in der grossen Investitionstätigkeit der Jahre 2017/18 und den daraus resultierenden Abschreibungen in den Folgejahren. «Darum werden ab 2019 nur die zwingend notwendigen Investitionen im Bereich Strassenunterhalt, Sanierung Schulhaus 1860, Investitionsbeiträge an den Wasserbau, die ARA Alpnach und den Hochwasserschutz Sarneraatal geplant», schreibt der Gemeinderat.

Bei den Steuererträgen zeigte die Rechnung 2017 eine Zunahme, vor allem bei den juristischen Personen. Die Hochrechnung 2018 zeigt leicht höhere Einnahmen als budgetiert und liegt auf Vorjahresniveau.

Vorläufig gibt es Ertragsüberschüsse

Es werde bis im Jahr 2022 mit jährlich kleinen Ertragsüberschüssen gerechnet. Der Grund liegt in der konsequenten Umsetzung der beschlossenen Sparmassnahmen und höheren Beiträgen aus dem Finanz- und Strukturausgleich des Kantons und der anderen Gemeinden. Neben dem Budget der Einwohnergemeinde muss die Versammlung auch über die Budgets des Wasserbaus und der Gemeindewasserversorgung befinden. Beim Wasserbau wird mit einem Ertragsüberschuss von 127'000 Franken gerechnet. Bei der Gemeindewasserversorgung sollen Mehreinnahmen von 77'000 Franken resultieren.

Für die Umsetzung des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, 2014 in Kraft, hat der Gemeinderat 2015 ein kommunales Leitbild zur räumlichen Entwicklung verabschiedet. Diese Massnahmen müssen nun im Rahmen der Ortsplanung verbindlich umgesetzt werden. Die Gemeindeversammlung muss deshalb einen Nachtrag zum Bau- und Zonenreglement gutheissen und der Änderung verschiedener Zonenpläne zustimmen. So soll unter vielem anderen ein Teilgebiet beim Landhaus von der Hotelzone in eine Sonderbauzone Raststätte zugewiesen werden. Verzichtet wird auf die in der Teilrevision 2017 noch vorgesehene Umzonung vom Schulhaus 1860, weil dieses wohl weiterhin für schulische Zwecke genutzt wird.

Gemeindeversammlung Giswil: Freitag, 23. November, 20 Uhr, Kulturhalle/Turnhalle 1.

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