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Obwalden

Mehrere Pilzsucher gebüsst

Bei einer Kontrolle der Kantonspolizei Obwalden wurden sieben Ordnungsbussen gegen Pilzsucher verhängt. Die erlaubte Höchstmenge und Fahrverbote wurden missachtet.
Zwei Kilogramm Pilze sind pro Person und Tag erlaubt. (Bild: Amt für Wald und Landschaft)

(pd/lil) Am Mittwochvormittag hat die Kantonspolizei Obwalden zusammen mit der Wildhut/Naturaufsicht im Raum Sarneraatal insgesamt 21 Pilzsucherinnen und Pilzsucher kontrolliert. Dabei seien sieben Ordnungsbussen ausgestellt worden, schreibt das Amt für Wald und Landschaft in einer Mitteilung.

Es seien insbesondere Verstösse gegen die Pilzschutzverordnung festgestellt worden: Wie in der Mitteilung weiter steht, hatten die Suchenden teils die Höchstmenge erlaubter Pilze überschritten. Zudem wurde die Missachtung von Fahrverboten geahndet.

In der Obwaldner Pilzschutzverordnung gelten, informiert das Amt für Wald und Landschaft, die ersten sieben Tage jedes Monats als sogenannte «Schontage». An ihnen herrscht komplettes Sammelverbot. An den übrigen Tagen darf eine Person pro Tag nicht mehr als zwei Kilogramm Pilze sammeln. Bei Morcheln beträgt die zulässige Höchstmenge ein halbes Kilo.

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