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Obwalden

Obwaldner Regierung will Rechtsmittelfrist bei 20 Tagen belassen

Eine 30-tägige Rechtsmittelfrist ist laut Regierung unnötig. Der Kantonsrat berät darüber schon zum zweiten Mal.

(pd/map) 20 Tage reichen als Rechtsmittelfrist: Am Standpunkt hält die Regierung auch nach Prüfung des Postulats fest, welches eine 30-tägige Frist vorsieht. Das heutige System habe sich sehr gut bewährt und gewähre einen ausreichenden Rechtsschutz, schreibt sie in einer Medienmitteilung. Eine längere Frist würde in die Grundsätze des Rechtsmittelsystems eingreifen, ohne es transparenter und übersichtlicher zu machen. Zudem wäre eine solche Anpassung mit hohem Aufwand und Kosten verbunden.

Auch alle Obwaldner Gemeinden und die SP und FDP teilten in der Vernehmlassung grundsätzlich die Auffassung der Obwaldner Regierung, wonach eine längere Frist zu einer komplexeren Rechtslage führt.

Die SVP möchte eine generelle Vereinheitlichung der Fristen anstreben. Die CSP spricht von einer Vereinfachung der Rechtslage bei einer Vereinheitlichung der Frist auf 30 Tage. Angesichts des Anpassungsaufwandes finde sie sich jedoch mit dem Sta­tus quo ab. Die CVP bedauert, dass nur auf den Aufwand abgestellt werde, welcher eine Änderung der Fristen mit sich bringen würde. Auch bedauert sie, dass nicht weitere Interessierte zur Vernehmlassung eingeladen wurden, wie etwa der Unterwaldner Anwaltsverband. So fehlten verlässliche Rückmeldungen, ob für die Beschwerdeführer mehr Zeit für den Weiterzug nötig wäre.

20 Tage seien eine zu kurze Frist

Die Diskussion angestossen hatten 2016 Branko Balaban (FDP) und der heutige Regierungsrat Christian Schäli (CSP). Mit Blick auf das Bundesrecht seien 20-tägige Fristen überholt, zumindest dort, wo keine zeitliche Dringlichkeit bestehe, argumentierten sie in ihrer Motion. 20-Tage-Fristen liessen den Betroffenen kaum hinreichend Zeit, die Sach- und Rechtslage genügend abzuklären.

Der Kantonsrat wandelte im Januar die Motion in ein Postulat um, über welches er an seiner nächsten Sitzung Ende Mai berät.

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