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Obwalden

Zweite Steuermahnung kostet in Obwalden weiter 30 Franken

Der Kantonsrat nahm in zweiter Lesung Anpassungen im Steuergesetz an.

In zweiter Lesung stimmte der Kantonsrat am Mittwoch einem Nachtrag zum Steuergesetz zu. Unter anderem werden dadurch Verjährungsfristen und Sanktionen im Steuerstrafrecht angepasst. Juristische Personen mit ideellen Zwecken verfügen neu über eine Freigrenze von 50000 Franken beim steuerbaren Gewinn. Zudem werden Entscheide im steuerlichen Rekursverfahren, Sicherstellungsverfügungen und Mahnungen künftig statt eingeschrieben per A-Post Plus versendet.
Mit 35 zu 11 Stimmen lehnte das Parlament einen Antrag von Adrian Haueter (CVP, Sarnen) ab, der die Gebühr für eine zweite Mahnung von 30 auf 40 Franken erhöhen wollte. Man sei aber bereit, die Gebühren im Rahmen der 2019 anstehenden Steuergesetzrevision anzuschauen und das Anliegen aufzunehmen, sagte Finanzdirektorin Maya Büchi. (fhe)

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