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Uri

Aktionsbündnis zur Demonstration: «Friedliche Demonstranten setzen ihr verfassungsmässiges Recht auf Versammlung durch»

Das Komitee hatte sich im Vorfeld gegen die unbewilligte Kundgebung ausgesprochen, trotzdem sieht sie auch die Demonstranten im Recht und distanziert sich nun in einer Stellungnahme kaum von den Vorkommnissen.
Das Aktionsbündnis spricht von über 1000 Teilnehmern an der Kundgebung in Altdorf vom 10. April, die Kantonspolizei Uri von 500. (Bild: Urs Hanhart)

Chiara Z'Graggen

«In der Tradition des legendären Freiheitskämpfers Wilhelm Tell haben friedliche Demonstranten am 10. April in Altdorf ihr verfassungsmässiges Recht auf Versammlung durchgesetzt», heisst es im ersten Satz der Stellungnahme des Aktionsbündnisses der Urkantone zur Demonstration. Der Hintergrund: Trotz der unbewilligten Kundgebung sind am vergangenen Samstag Hunderte nach Altdorf gepilgert, um gegen die Coronamassnahmen des Bundes zu demonstrieren. Gemäss einer Medienmitteilung seien es gar über 1000 «Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger» gewesen.

An Kritik gegenüber der Urner Polizei mangelt es nicht in der Stellungnahme. So ist die Rede von einem «brutalen Vorgehen der Polizei», worüber die Teilnehmer völlig entsetzt gewesen seien. Die Kantonspolizei Uri hatte dies in einer Medienmitteilung relativiert und schrieb am Samstagabend, die Versammlung sei aus Verhältnismässigkeit geduldet worden. «Es geht darum, dass nicht ‹mit Kanonen auf Spatzen geschossen› wird», hatte Gusti Planzer im Gespräch mit dieser Zeitung gesagt.

Die Polizei hatte unter anderem Pfefferspray eingesetzt sowie einen Warnschuss mit Gummischrot abgegeben, auf dem Rathausplatz wurde «zum Eigenschutz der Polizisten» kurzzeitig Reizstoff eingesetzt, wie die Polizei schrieb. Daraufhin begaben sich zwei Personen selbstständig zur Kontrolle ins Kantonsspital Uri, am selben Tag konnten sie das Spital wieder verlassen. Das Aktionsbündnis kritisiert in ihrer Stellungnahme den «unschweizerischen und völlig unverhältnismässigen Einsatz von Pfefferspray gegen friedliche Demonstranten». Sie begründet die Kritik damit, dass den Demonstranten ihr verfassungsmässiges politisches Recht genommen worden sei.

Das Bündnis sieht ein, dass man den Menschen vorwerfen könne, ohne Bewilligung demonstriert zu haben. Aber: «Moralisch sind sie im Recht, genauso wie Wilhelm Tell, der gegen eine ungerechte obrigkeitliche Vorschrift verstossen hatte.» Es sei eine Schande der Urner Regierung, die Pfefferspray gegen friedliche Demonstranten habe einsetzen lassen. Das Aktionsbündnis fordert die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri auf, dieses Vorgehen durch unbefangene ausserkantonale Experten untersuchen zu lassen und angemessen strafrechtlich zu ahnden.

Zum Schluss der Stellungnahme möchte das Aktionsbündnis der Urkantone klarstellen, dass es nichts mit den Aktionen am 10. April zu tun gehabt habe und in keiner Weise daran beteiligt gewesen sei.

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