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Uri

Erziehungsrat regelt finanzielle Beteiligung der Eltern an der Volksschule neu

Die Änderungen sind nötig, da das Bundesgericht 2017 festgehalten hat, dass die Volksschule grundsätzlich unentgeltlich ist und den Eltern minimale Kosten verrechnet werden dürfen. Der maximale Beitrag für Eltern ist auf 16 Franken pro Tag festgelegt, der erhoben werden darf.
Zum Grundangebot, das Urner Schulen künftig anbieten müssen, gehört auch ein Sporttag. (Bild: Urs Hanhart, Silenen, 21. September 2018)

In seinem Urteil vom 7. Dezember 2017 zum Thurgauer Volksschulbildungsgesetz hatte das Bundesgericht festgehalten, dass die Volksschule unentgeltlich sei und dass der Anspruch auf Unentgeltlichkeit alle notwendigen und unmittelbar dem Unterrichtszweck dienenden Mittel umfasse. Bei Veranstaltungen, die zum notwendigen Grundschulunterricht zählen, dürfen den Eltern somit nur jene Kosten verrechnet werden, die sie aufgrund der Abwesenheit eines Kindes einsparen.

Die Bildungsdirektion des Kantons Uri hat aufgrund des Bundesgerichtsurteils eine Projektgruppe beauftragt, die geltende Praxis zur Kostenbeteiligung der Eltern an den Schulen in Uri zu analysieren und eine kantonale Regelung zur Kostenbeteiligung zu erarbeiten. Der Gruppe gehörten Vertretungen des Amts für Volksschulen, der Gemeinden, der Vereinigung Schulleiterinnen und Schulleiter Uri, der Schulräte, des Vereins Lehrerinnen und Lehrer Uri sowie der Kantonalen Mittelschule Uri an.

Projektgruppe will ein Minimalangebot

«Die Projektgruppe kam zum Schluss, dass eine kantonale Regelung nicht nur Vorgaben zur Kostenbeteiligung der Eltern an der Volksschule machen soll, sondern auch Vorgaben zu einem minimalen Grundangebot an Schulverlegungen, Exkursionen und Schulreisen», heisst es in einer gestern veröffentlichten Medienmitteilung der Bildungsdirektion Uri. Sie begründete dies damit, dass «ansonsten allenfalls die Gefahr bestünde, dass manche Schulen aus Kostengründen auf gewisse ausserschulische Veranstaltungen verzichten würden, wenn sie dafür keine Elternbeiträge mehr erheben dürften».

Neue Weisungen gelten ab Schuljahr 2019/20

Am 30. Januar hat der Urner Erziehungsrat nun die «Weisungen für Schulverlegungen, Exkursionen und Schulreisen» beschlossen. Diese treten per 1. August 2019 in Kraft und ersetzen die «Weisung für Schulverlegungen vom 7. April 2004». Die neuen Weisungen beschreiben die Anforderungen an Schulverlegungen, Exkursionen und Schulreisen im Rahmen der Volksschule und die finanzielle Beteiligung der Erziehungsberechtigten. Zum Grundangebot, das eine Schule im Kanton Uri anbieten muss, gehören künftig zwingend:

  1. eine Schulverlegung und eine Sportwoche im Verlauf der Volksschulzeit.
  2. zwei Exkursionen pro Zyklus gemäss Lehrplan 21.
  3. jährlich eine Wanderung, eine Schulreise und ein Sporttag.

Darüber hinaus kann der Schulrat besondere Veranstaltungen als Bestandteil des obligatorischen Unterrichts anordnen oder bewilligen. Für das festgelegte Grundangebot dürfen den Erziehungsberechtigten nur diejenigen Kosten in Rechnung gestellt werden, die sie aufgrund der Abwesenheit eines Kinds einsparen. Der zulässige Beitrag, der erhoben werden darf, beträgt maximal 16 Franken pro Tag.

Der Erziehungsrat hat zudem Empfehlungen zur Umsetzung des erwähnten Bundesgerichtsurteils vom Dezember 2017 verabschiedet. «Sie ergänzen die neuen Weisungen im Sinne einer Handreichung für die Gemeinden», heisst es in der Mitteilung. Insbesondere werden Ausführungen zur Verrechnung der Kosten von Verbrauchs- und Gebrauchsmaterial im Unterricht sowie von Materialien im Unterricht zum Fachbereich Wirtschaft/Arbeit/Haushalt sowie im Technischen und Textilen Gestalten gemacht. (pd/bar)

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