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Rigi-Schwingen

«Fall Stefan Arnold» ist abgeschlossen

Es gab Betrugsvorwürfe und böse Anschuldigungen. Nach einer Aussprache akzeptieren die Beteiligten die gefällten Entscheide – per Handschlag.
Nach diesem «vermeintlichen» Sieg feierte Stefan Arnold seinen ersten Rigi-Kranz, der ihm aber einige Zeit später wieder aberkannt wurde. (Bild: Paul Gwerder, Rigi, 8. Juli 2018)

Das Schwing- und Älplerfest auf Rigi-Staffel vom Sonntag, 15. Juli, wurde von einer «Kommunikationspanne» rund um den sechsten Gang zwischen dem «Eidgenossen» Stefan Burkhalter, Homburg, und dem Urner «Kranzer» Stefan Arnold, Attinghausen, überschattet (wir berichteten).

In einer Medienmitteilung beschreibt der Innerschweizer Schwingerverband (ISV) das Geschehen wie folgt: «Kurz vor Ende setzt Stefan Arnold im entscheidenden Gang um den Kranz zu einem Armzug an. Schon auf den Wurf ist es eine knappe Sache, aber beim ‹Zurücknehmen› liegt Stefan Burkhalter auf dem Rücken. Die beiden Schwinger reagieren nicht. Beide gehen von einem Gestellten aus, da der Kampfrichter den Gang beendet hat. Soweit so gut. Plötzlich jubelt Stefan Arnold und gibt sogar ein Interview, bei dem er sich über seinen ersten Rigi-Kranz freut.»

ISV spricht von fehlender Kommunikation

Der ISV erklärt den Jubel von Stefan Arnold wie folgt: «Die Kampfrichter am Tisch bewerten das Resultat beim ‹Zurücknehmen› als Sieg. Die Kommunikation zwischen Platz- und Tischkampfrichter war zu wenig klar. Die Tischkampfrichter gaben das Resultat nach dem Nachsetzen von Stefan Arnold am Boden. Zu diesem Zeitpunkt war die Zeit abgelaufen. Der Platzkampfrichter ging davon aus, dass das Resultat auf den Wurf gegeben wurde. Beim Nachdrücken durch Stefan Arnold hat der Platzkampfrichter ‹Halt – gestellt› gegeben. Dieses Beenden des Kampfes haben die Tischkampfrichter jedoch nicht gehört. Aufgrund der fehlenden Kommunikation zwischen Tisch- und Platzkampfrichter kam es zum entsprechenden Resultat und zum ‹Sieg› für Arnold».

Notenkorrektur ist gemäss ESV möglich

Nach dem Schlussgang wurden die Abläufe im Einteilungskampfgericht besprochen. Die Sachlage war für Verantwortlichen klar: «Auf den Wurf wurde das Resultat nicht gegeben, und beim klaren Resultat beim ‹Zurücknehmen› war die Zeit bereits abgelaufen. So wurde einstimmig beschlossen, das Resultat zu einem Gestellten zu korrigieren.» Gemäss der technischen Weisung 03 («Notenkorrekturen») des Eidgenössischen Schwingerverbands (ESV) ist dies zulässig. Punkt 1 dieser Weisung lautet: «Notenkorrekturen werden ausschliesslich vom Kampfgerichtspräsidenten nach vorheriger Rücksprache mit den beteiligten Kampfrichtern vorgenommen.»

«Dieser Ablauf war von aussen nicht klar nachvollziehbar und wurde auch nicht offiziell kommuniziert», hält der ISV fest. Dies habe bei vielen Beteiligten grosse Irritationen ausgelöst. Deshalb hätten der Schwingklub Attinghausen und der Urner Kantonale Schwingerverband eine Klärung des Sachverhalts verlangt. Der ISV habe daraufhin schriftliche Stellungnahmen der betroffenen Kampfrichter eingefordert und ein Gespräch mit den beteiligten Verbänden, dem Organisationskomitee, dem Einteilungspräsidenten und mit Schwinger Stefan Arnold organisiert. «Dieses Gespräch hat sein Ziel absolut erfüllt», ist der ISV überzeugt. «Der Sachverhalt und die offenen Fragen konnten geklärt werden, und die Beteiligten akzeptieren die getroffenen Entscheidungen», heisst es in der Mitteilung.

Schwachpunkte nicht vertuschen

«Trotzdem will man die Schwachpunkte in den Abläufen nicht vertuschen und die Lehren daraus ziehen», betont der ISV. «Es sind Fehler passiert, und deshalb mussten schwierige Entscheidungen gefällt werden.» Einteilungspräsident Fidel Schorno lässt sich in der Medienmitteilung wie folgt zitieren: «Sachlich stehe ich voll und ganz hinter dem Entscheid. Betreffend Kommunikation muss ich aber auch gewisse Fehler eingestehen und trage als Einteilungspräsident dafür die volle Verantwortung.»

Gemäss ISV wäre es besser gewesen, wenn die Situation vor dem Schlussgang geklärt worden wäre. «Die lange Zeit der Ungewissheit war für den Schwinger sicherlich sehr unangenehm und erklärt auch seine emotionalen Äusserungen zu seiner Situation», so der ISV. «Zudem hätte die Korrektur via Speaker und Medien kommuniziert werden müssen. So hätten auch die Betrugsvorwürfe und teilweise üblen Anschuldigungen verhindert werden können.» Der ISV wolle diese Erkenntnisse in die Aus- und Weiterbildung der Kampfrichter einfliessen lassen, um solche Situationen künftig verhindern zu können.

Vor Rudelbildungen schützen

Fakt ist auch: Nach der Verkündung des vermeintlichen Sieges von Stefan Arnold sind diverse Personen zum Kampfrichtertisch gelaufen, um sich zu beschweren. «Zum einen gehört sich das nicht, zum andern hat dies die Kommunikation zwischen den Kampfrichtern gestört», so der ISV. Auch hier bestehe ein grosser Handlungsbedarf. «Um ihre Arbeit korrekt ausüben zu können, müssen Kampfrichter und auch die Mitglieder der Einteilung vor solchen Rudelbildungen geschützt werden.» (bar)

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