notifications
Uri

Fall Walker: Das sagt das Bundesgericht im finalen Urteil

Ignaz Walker wurde zu Recht des versuchten Mordes schuldig gesprochen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in seinem inzwischen dritten Entscheid. Walkers Ausführungen in seiner Beschwerde würden teilweise «jeder Logik entbehren».
Ignaz Walker bei Interviews nach der Verkündung des Urteils des Obergerichts im Januar 2018. (Bild: Urs Hanhart (Altdorf, 22. Januar 2018))

Carmen Epp

Ignaz Walker rügte in seiner Beschwerde, das Obergericht sei aufgrund des Urteils des Bundesgerichts von 2017, das seinen Freispruch aufgehoben hatte, fälschlicherweise davon ausgegangen, dass ein Schuldspruch erfolgen müsse. Daher seien die Beweise nicht unvoreingenommen, sondern «resultatsorientiert» gewürdigt worden.

Eigene Beweiswürdigung vorgenommen

Das Bundesgericht hält in seinem Urteil jedoch fest, das Obergericht habe seinen Entscheid nicht auf angeblich verbindliche Vorgaben des Bundesgerichts abgestellt, sondern zur Begründung die Akten beigezogen und zusätzlich verschiedene Beweisergänzungen vorgenommen. Diese seien in die Beweiswürdigung eingeflossen.

Auch Walkers weitere Rügen weist das Bundesgericht ab. So etwa jene, dass die Aussagen einer Zeugin nicht hätten berücksichtigt werden dürfen. Gemäss Bundesgericht ist es nicht ersichtlich, weshalb die Zeugin Walker, wie dieser in der Beschwerde behauptete, zu Unrecht hätte belasten sollen, nur weil sie Rachegedanken gegenüber ihrem Ex-Freund Sasa Sindelic hegte, der später rechtskräftig als Schütze verurteilt worden war.

Walker führte in seiner Beschwerde ausserdem aus, die Zeugin habe ihr Täterwissen nicht von Sindelic selber, sondern aus den Akten, von denen sie via Freund der Geschädigten Kenntnis gehabt haben soll. Konkrete Hinweise, dass es sich so zugetragen haben könnte, können in Walkers Beschwerde nicht entnommen werden, hält das Bundesgericht dazu fest. Teilweise würden Walkers Ausführungen «jeder Logik entbehren».

Bundesgericht verwirft Komplotttheorie erneut

Auch zur sogenannten Komplotttheorie – dass der Anschlag auf Walkers damalige Frau von ihr selber und ihrem Freund nur inszeniert worden war, um Walker hinter Gitter zu bringen – äussert sich das Bundesgericht in seinem Urteil. Bereits im April 2017 hatte das oberste Gericht die Theorie verworfen. In der Zwischenzeit hätten sich keine Hinweise ergeben, welche die Komplotttheorie in einem anderen Licht erscheinen liessen oder sonst Anhaltspunkte für andere Varianten liefern würden. Selbst wenn, wie dies vorgebracht worden war, nicht Sindelic, sondern dessen Bruder auf Walkers damalige Ehefrau geschossen hätte, wäre «nicht einzusehen», inwiefern dies bezüglich der Tatbeteiligung von Walker als Auftraggeber eine Rolle spielen würde.

Walkers Beschwerde wird abgewiesen. Womit seine Verurteilung wegen versuchten Mordes und weiterer, bereits in Rechtskraft erwachsener Schuldsprüche zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren, einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 30 Franken und einer Busse von 800 Franken rechtskräftig ist. Walker hat seine Haftstrafe am vergangenen Donnerstag angetreten. Mehr als viereinhalb Jahre verbrachte er in der Sache bereits in Untersuchungs- und Sicherheitshaft.

Kommentare (0)