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Urner Drogen-Urteil: Verzögerung mildert Strafe

Das Urner Obergericht reduziert die Freiheitsstrafe für einen Drogendealer um 5 Monate, weil der Fall schon gut 9 Jahre zurückliegt. Das geht aus dem nun öffentlichen begründeten Urteil hervor.
Der Drogendeal liegt neun Jahre zurück, jetzt ist das begründete Urteil da. (Bild: Getty)

Florian Arnold

Das Obergericht hat einen 29-Jährigen im Februar zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten (Probezeit: 5 Jahre) verurteilt. Dieser wird als Drahtzieher eines Drogendeals von 8 Kilogramm Amphetamin («Speed») verantwortlich gemacht. Die Tat liegt allerdings Jahre zurück: Der Deal fand am 20. Mai 2010 statt. 2015 fällte das Landgericht das erstinstanzliche Urteil. Danach sollte es nochmals knapp vier Jahre dauern, bis das Obergericht den Fall verhandelte. «Andere sehr aufwendige Fälle mussten zum Teil entgegen der Eingangspriorität vorgezogen behandelt werden», gab das Obergericht auf Anfrage unserer Zeitung Anfang Jahr bekannt. Insbesondere auch der medienträchtige Fall Ignaz Walker. Jetzt liegt das begründete Urteil des Drogenfalls vor.

Tatsächlich hat das Obergericht die lange Verfahrensdauer strafmildernd berücksichtigt. Zwar sei während der verstrichenen Zeit «kein Wohlverhalten des Berufungsklägers» ersichtlich gewesen: Der 29-Jährige wurde während der vergangen drei Jahre zweimal straffällig, ein weiteres Betäubungsmittel-Verfahren ist hängig. «Trotzdem rechtfertigt sich aufgrund der langen Verfahrensdauer eine Reduktion der Einsatzstrafe um 5 Monate», so das Obergericht. Zugute kommt dem Verurteilten, dass er bis zu dem «Speed»-Fall keine Vorstrafen hatte.

Bedingte Strafe soll präventiv wirken

So kommt der Verurteilte denn auch mit einer bedingten Freiheitsstrafe davon. «Insgesamt geht das Obergericht davon aus, dass die bedingte Aussprechung einer Freiheitsstrafe den Berufungskläger eher davon abhalten könnte, weitere Straftaten zu begehen als der definitive Vollzug der Freiheitsstrafe», heisst es im Urteil. Dass er zurzeit nicht arbeite, wirke allerdings einer Rückfallgefahr nicht entgegen, so wählte das Gericht eine Probezeit von 5 Jahren.

Das Obergericht hatte vor allem die Frage zu klären, ob es sich beim nun Verurteilten um den Drahtzieher des Deals oder nur um einen Mitläufer gehandelt hatte. Denn abgewickelt wurde der Drogenkauf in der Wohnung eines Bekannten des 29-Jährigen. Laut dem Obergericht widersprach sich jedoch der 29-Jährige mehrfach. Hinzu kam, dass der Mann noch an dem Abend, an dem der Deal aufgeflogen war, die Flucht und hielt sich rund ein halbes Jahr in Albanien und Kosovo auf. Er sei wegen der vielen Polizeiautos geschockt gewesen, sagte dieser vor Gericht aus. «Der Schock dürfte dabei aber nach einer gewissen Zeit nicht mehr so intensiv gewesen sein», hält das Obergericht fest.

Auch sei unglaubwürdig, dass der Mann die Drogen nicht als «Amphetamin» erkannt haben will. «Dass es sich bei der Flüssigkeit nicht um Koffein handeln konnte, dürfte selbst für einen Durchschnittsmenschen erkennbar sein.»

Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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