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VCS Uri droht mit rechtlichen Schritten

Der Verkehrs-Club wehrt sich gegen ein Aufweichen der flankierenden Massnahmen bei der West-Ost-Verbindung.

(ml) Eine Schattdorfer Petition will die flankierenden Massnahmen (Flama) zur West-Ost-Verbindung (WOV) aufweichen (siehe Ausgabe vom 18.Januar). Die Sektion Uri des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) hält demgegenüber fest, dass der Bau der WOV gemäss Vereinbarung zwischen dem Kanton und den betroffenen Gemeinden erst beginnen darf, wenn die Flama sichergestellt sind.

Die flankierenden Massnahmen in Schattdorf haben zum Zweck, den Verkehr zwischen Altdorf und Erstfeld von der Gotthardstrasse auf die WOV und die Schattdorfer Umfahrungsstrasse umzulenken. Aus diesem Grund wird das Abzweigen auf die Gotthardstrasse beim Knoten Schächen wie auch beim Adlergarten erschwert, die Geschwindigkeit auf der Gotthardstrasse auf 50Kilometer pro Stunde reduziert und die Strasse zu einer Kernfahrbahn mit Velostreifen auf beiden Seiten umgebaut. Weitere Massnahmen werden im anschliessenden Abschnitt vom Adlergarten bis zur Militärstrasse getroffen. Beim Schächen und beim Adlergarten wird die Route der Busse, die heute durch die nötigen Linksabbiegemanöver behindert sind, priorisiert.

Flankierende Massnahmen ermöglichen Wirkung

Der VCS verweist in der Medienmitteilung auf die Botschaft zur Volksabstimmung vom 18. Oktober 2015. Demnach müssen die flankierenden Massnahmen «bis zum Baustart bewilligt sein». Auch aus der Botschaft der Regierung an den Landrat vom 31. März 2015 geht hervor, dass die Flama bis zur Inbetriebnahme der WOV umgesetzt sein müssten. Dies ermögliche die positive Wirkung des neuen Gesamtsystems. «Mit geeigneten Flama soll der Durchfahrtswiderstand auf der Strecke so erhöht werden, dass für Transitfahrten zwischen Altdorf/Bürglen und Erstfeld neu die WOV als schnellerer und bequemerer Weg genutzt wird», wird die Botschaft in der Medienmitteilung weiter zitiert.

Weiter geht der VCS auf die Vereinbarung zwischen dem Kanton und der Gemeinde Schattdorf. Darin werden bezüglich der flankierenden Massnahmen zwei Voraussetzungen für den Bau der West-Ost-Verbindungsstrasse genannt:

  • Die Projektgenehmigung beziehungsweise die strassenverkehrsgesetzlichen Bewilligungen für die flankierenden Massnahmen liegen rechtskräftig vor.
  • Die Finanzierung der flankierenden Massnahmen ist durch den Kanton gesichert.

Auch Verzicht auf Tempo 30 bedeutet Schwächung

Bereits mit dem Verzicht auf das ursprünglich geplante Tempo 30 auf der Gotthardstrasse in Schattdorf wurden laut dem VCS die flankierenden Massnahmen geschwächt.

«Und es erscheint fraglich, ob die angestrebte Verlagerungswirkung auf die WOV auch tatsächlich eintreten wird», heisst es in der Mitteilung. Gegen eine weitere Aufweichung der flankierenden Massnahmen oder einen Baubeginn der WOV vor einer Sicherstellung der Flama behält sich der VCS rechtliche Schritte vor.

«Nötigenfalls wird er nach Inbetriebnahme der WOV auch die in Artikel 17 Absatz 2 der Vereinbarung versprochenen zusätzlichen Massnahmen zur Umlenkung des Verkehrs einfordern», so der VCS weiter.

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