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Uri

Werkmatt Uri steht offen für temporäre Nutzungen

Die Wirtschafts- und Erlebnismesse Uri 18 hat Anfang September viel Publikum ins Areal Werkmatt Uri gebracht. In der Projekt- und Arealentwicklung stehen nun weitere Verkaufsgespräche für Parzellen an. Zudem sind ab sofort Zwischennutzungen möglich.
Die Flachlagerhallen in der Werkmatt Uri stehen für temporäre Nutzungen zur Verfügung. (Bild: PD)

Auf 98'000 m2 stehen im Areal Werkmatt Uri beim künftigen Kantonsbahnhof 21 Parzellen zum Verkauf. Die Volkswirtschaftsdirektion Uri konnte eine Parzelle von 6000 m2 an die Firma Kässbohrer Schweiz AG sowie das ehemalige Getreidesilo an Kunstmäzen Christoph Hürlimann verkaufen. Wie nun die Volkswirtschaftdirektion in einer Mitteilung schreibt, stehe sie mit weiteren Interessenten im Kontakt. «Um die noch nicht verkauften Arealteile bereits in nächster Zeit sinnvoll zu nutzen, gibt es neu ein Angebot für Zwischennutzungen», heisst es in der Mitteilung. Dafür stehen insbesondere die drei grossen Flachlagerhallen und das Lagergebäude Nord zur Verfügung. Diese vier Objekte wurden auch im Rahmen der «Uri 18» genutzt.

Die Gebäude werden Firmen und Institutionen mit passenden Nutzungskonzepten zum temporären Gebrauch vermietet. Der Kanton Uri als Besitzer übernimmt weder Investitionen noch bauliche Anpassungen. «Mit den Zwischennutzungen soll kein Renditeziel verfolgt werden, sie müssen für den Kanton aber mindestens kostendeckend sein», schreibt die Volkswirtschaftsdirektion.

Mindestmietdauer beträgt einen Monat

Angesprochen sind bei allen Arten von temporären Vermietungen sowohl Firmen als auch Organisationen und Private. Der Kanton Uri ist bestrebt, passende Nutzungsideen zu ermöglichen. Für allfällige zusätzlich benötigte Infrastrukturen und die erforderlichen Bewilligungen sind die Nutzer selber verantwortlich. Um das Erreichen des primären Ziels im Areal Werkmatt Uri – den Verkauf von Parzellen – nicht zu erschweren, bestehen für Zwischennutzungen verschiedene Minimal- und Maximaldauern. Laut der Volkswirtschaftsdirektion beträgt die Mindestmietdauer in jedem Fall einen Monat. Im Areal stehen ausserdem einzelne Parkplätze zur Verfügung. Die Mindestmietdauer der offenen, nicht fest zugewiesenen Parkfelder beläuft sich auf sechs Monate. (pd/pz)

Anfragen für Zwischennutzungen können auf der Webseite www.werkmatt-uri.ch mit dem Online-Formular unter «Angebot» – «Zwischennutzungen» gestellt werden.

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