notifications
Baar

Hundehalterin: «Sie biss unaufhörlich zu»

Was kann gegen gefährliche Hunde und deren Besitzer gemacht werden? Im Kanton Zug ist das nicht so einfach, wie das Beispiel einer 32-Jährigen zeigt, deren Hund von einem Terrier angefallen wurde.
Von solch einem Staffordshire Terrier wurde gemäss der Baarerin ihr Labrador gebissen. Angeleint sei er eben nicht gewesen. (Symbolbild: Getty).

Christopher Gilb

Seit dem Vorfall sei ihr Labrador einfach nicht mehr der Gleiche, berichtet die 32-Jährige, die ihren Namen lieber nicht in der Zeitung lesen möchte. «Er hat Angst vor Männern und ist auch sonst sehr schreckhaft geworden.» Der Vorfall trug sich ihr zufolge Anfang April zu. Sie war in der Nähe des Schrebergartens Lorze an ihrem Wohnort Baar spazieren.

Wie wild sei die American-Staffordshire-Terrier-Hündin auf den Labrador losgegangen. «Sie biss unaufhörlich zu, am Hals hatte mein Hund zwölf Bisswunden.» Und auch an der Hüfte habe die Hündin ihn verletzt. Und deren Besitzer? «Dieser stand teilnahmslos daneben und machte Spässe darüber, dass er sich nächstes Mal ein Männchen aussuchen würde, die seien nicht so zickig.»

Der Labrador musste nach dem Vorfall medizinisch behandelt werden. «Ich kann bestätigen, dass er einer massiven Attacke ausgesetzt war», sagt der zuständige Tierarzt auf Nachfrage. Dem Besitzer der Hündin macht die Baarerin grosse Vorwürfe. Dieser hätte sie weder angeleint, noch habe sie einen Maulkorb getragen, noch habe er eingegriffen.

Und: «Soweit ich weiss, war das nicht der erste Vorfall, das hat er mir auch selbst bestätigt. Da muss doch mal etwas passieren», sagt die Frau. Denn der Hund laufe weiterhin frei herum. Das sieht auch der Tierarzt so: «Das ist eine brandgefährliche Situation, da muss reagiert werden.»

Enttäuscht vom Veterinärdienst

Kritik äussert die Hundebesitzerin an der Reaktion des Veterinärdienstes, wo der Angriff ihren Aussagen nach mehrfach gemeldet wurde. Man habe ihr gesagt, dass bisher noch nicht genügend Vorfälle mit dieser Hündin gemeldet worden seien, um sie dem Besitzer wegzunehmen.

Es wurde, so habe es geheissen, lediglich eine Leinenpflicht in bevölkerten Gebieten und der Besuch der Hundeschule angeordnet, um den Gehorsam des Hundes zu trainieren. «Das ist doch lächerlich, schliesslich hat der Besitzer seine Aufsichtspflicht verletzt, es lag doch nicht an seiner Hündin.» Und an die Leinenpflicht halte er sich ja trotzdem nicht.

Kantonstierarzt und Leiter des Veterinärdienstes Rainer Nussbaumer bestätigt das laufende Verfahren, detaillierter dürfe er sich nicht äussern. Ganz wichtig bei solchen Fällen sei die Einhaltung des Verhältnismässigkeitsprinzips, also ein möglichst kleiner Eingriff ins Privatleben, so Nussbaumer.

«Im Normalfall versuchen wir durch Befragungen und Abklärungen herauszufinden, wie sich der Fall genau abgespielt hat. Auch kann der Hund in eine Verhaltensabklärung geschickt werden.»

Dann gebe es mehrere Massnahmen von der Leinen- über die Maulkorbpflicht oder ein Kursbesuch. «Bis zum sehr seltenen Fall, dass ein Hund dem Besitzer entzogen oder eingeschläfert wird.» Nussbaumer ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass es im Kanton Zug nicht wie in Nachbarkantonen Listen mit verbotenen Hunderassen oder Spezialregelungen für bestimmte Rassen gebe.

Im Kanton Zürich beispielsweise ist es verboten, einen American Staffordshire Terrier überhaupt zu halten. «Selbst die kantonale Leinenpflicht wurde ja vom Zuger Kantonsrat zuletzt abgelehnt», so Nussbaumer.

«Wir haben ein bisschen die Wahrnehmung, dass in Zug vermehrt Hunde vorkommen, die anderswo aufgrund einer Liste verboten sind.» Dies könne aber nicht mit Zahlen belegt werden. Zur Zahl der gemeldeten Bisse an anderen Hunden sagt er, dass die Tendenz steigend sei.

Im Jahr 2017 wurden 44 verletzte Hunde gemeldet. 2014 waren es 36. «Das hängt damit zusammen, dass Tierärzte und Spitäler Bisse disziplinierter melden aber auch, dass die Einwohnerzahl und damit auch die Anzahl der Hunde steigt.»

Die betroffene Hundebesitzerin hat bei der Polizei eine Anzeige eingereicht. Deren Rapport liege nun vor, so Frank Kleiner, Sprecher der Strafverfolgungsbehörden. «Falls die Prüfung eine schuldhafte Handlung ergibt, wird vermutlich per Strafbefehl eine Busse ausgesprochen.» Zudem habe die Polizei bereits eine Meldung an den Veterinärdienst gemacht.

Kommentare (0)