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Steinhausen

Baudirektion saniert die Hinterbergstrasse

Die Arbeiten beginnen am 10. Mai und dauern bis zirka Ende August.
Belagsschäden und Belagsverformungen: Die Hinterbergstrasse muss saniert werden. (Bild: PD)
Die Karte zeigt, welcher Abschnitt genau saniert wird.  (Bild: PD)

(rh) Die Hinterbergstrasse in Steinhausen weist im Abschnitt zwischen der Autobahnbrücke der A14 entlang des Einkaufszentrums Zugerland zahlreiche Belagsschäden und Belagsverformungen auf. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden weiterhin gewährleisten zu können, ist eine Instandstellung notwendig, wie es in einer Mitteilung der Baudirektion heisst. An den Arbeiten sind die Baudirektion des Kantons Zug sowie das Wasser- und Elektrizitätswerk Steinhausen beteiligt, die die notwendigen Instandstellungsmassnahmen koordiniert haben.

Etappiertes Vorgehen

Das Wasser- und Elektrizitätswerk Steinhausen ergänzt und erneuert vom 10. Mai bis am 2. Juli die Trinkwasserleitung. Die Arbeiten des Kantons Zug umfassen den Ersatz des bituminösen Oberbaus, einen Teilersatz der Randabschlüsse sowie den Austausch der Schachtoberbauten. Zudem muss im Bereich der Trottoiranlagen an diversen Stellen das Gefällsverhältnis verbessert und die Deckschicht erneuert werden. Die Belagsinstandstellung erfolgt etappenweise ab dem 5. Juli bis zirka Ende August 2021.

Der Verkehr wird während der Zeit der Sanierung mittels Verkehrsdienst im Einspurbetrieb an der Baustelle vorbeigeführt. Die Zu- und Wegfahrten zu den Liegenschaften bleiben, von kurzen Unterbrüchen abgesehen, gewährleistet. Von den Bauarbeiten ist auch der Busbetrieb betroffen. Die Zugerland Verkehrsbetriebe informieren ihre Kundinnen und Kunden vor Ort über allfällige temporäre Verschiebungen der Haltestellen.

Aktuelle Informationen im Internet

Da die Durchführung der Bauarbeiten witterungsabhängig ist, können Verschiebungen nicht ausgeschlossen werden. Über die genauen Bautermine informiert das kantonale Tiefbauamt frühzeitig. Entsprechende Hinweise finden sich auf der Website www.zg.ch/baustellen. Die Bauherrschaft trifft die nötigen Vorkehrungen, um Verkehrsbehinderungen auf ein Minimum zu beschränken.

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