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Zug

Chamer Alpenblick: «Wir müssten die Häuser verlottern lassen»

Der Alpenblick ist unter Denkmalschutz gestellt worden. Das hat die Regierung vergangene Woche entschieden. Für die Eigentümer ist dies ein Schlag, auch wenn sie sowieso mit dem Gang vor Gericht gerechnet haben.
Die Hausnummer 8 der Alpenblicküberbauung (links im Bild) hätte als erstes einem Neubau weichen sollen. (Bild: Stefan Kaiser)

Zoe Gwerder

Adrian Risi ist enttäuscht, dass sich die Zuger Regierung für den Denkmalschutz der Hochhäuser am Alpenblick entschieden hat. Er vertritt die Risi Immobilien AG, welche Eigentümerin von einem der Häuser ist. Dieses hätte abgerissen und neu gebaut werden sollen. «Eigentlich wollen wir und die Regierung dasselbe: die erste Hochhaussiedlung des Kantons erhalten.»

Zwei in Auftrag gegebene Gutachten hätten aber ergeben, dass eine Sanierung der Häuser – insbesondere in Sachen Energie, Erdbebensicherheit und Behindertengerechtigkeit – mit der bestehenden Gebäudesubstanz nicht möglich sei. «Dies würde uns Millionen kosten und die kleinen Wohnungen die daraus entstehen, würde niemand mieten wollen», so Risi. Als Investor sei dies für ihn keine Option. «Wir müssten die Häuser verlottern lassen.» Bereits saniert sind die Häuser 6, 7, 9 und 10.

Die Risi Immobilien AG und die rund 80 Prozent der Eigentümer, die sich in der IG Alpenblick zusammenschliessen, haben bereits einen Entwurf des Bebauungsplans bei der Gemeinde eingereicht. Und die Risi Immobilien AG hat für ihren Block – die Hausnummer 8 – bereits fertige Baupläne. «Auf diesen sieht man, dass wir das Gebäude mit derselben Materialisierung und derselben Architektursprache gleich hoch wieder erstellen wollen.» Dies sähe gemäss Risi auch der Entwurf des Bebauungsplans vor.

Auch die Gemeinde Cham stand bisher hinter den Eigentümern und sprach sich gegen die Unterschutzstellung aus. Zum aktuellen Entscheid nimmt sie noch keine Stellung, da sich der Gemeinderat diesbezüglich noch nicht beraten hat.

Hilft neues Gesetz den Eigentümern?

Für die IG Alpenblick ist nun klar, dass sie vor das Verwaltungsgericht ziehen wird – und wenn nötig auch vor das Bundesgericht. Risi hofft, dass ihnen dabei die aktuelle Gesetzesrevision zum Denkmalschutz Unterstützung bietet. Diese kommt im Januar in zweiter Lesung vor das Kantonsparlament und verlangt, dass Gebäude mindestens 70 Jahre als sein müssen, um unter Denkmalschutz gestellt werden zu können. Dass die Regierung ihren Entscheid rund einen Monat vor dieser zweiten Lesung fällt, habe nichts miteinander zu tun. Frau Landammann Manuela Weichelt-Picard schreibt in einer Stellungnahme: «Geschäfte, die parat sind, werden von der Regierung behandelt. So war es auch hier.» Aus Sicht der Regierung handelt es sich bei den Bauten, die zwischen 1962 und 1971 realisiert wurden, um äusserst wichtige bauliche Zeugen aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Und: Die Siedlung verfüge «insgesamt über einen sehr hohen kulturellen und heimatkundlichen Wert». Zudem sei sie hervorragend in die Landschaft eingebettet und besteche durch die bereits für damalige Verhältnisse moderne Freiraumgestaltung.

Sollte auch das Bundesgericht den Entscheid der Regierung stützen, malt Adrian Risi schwarz: «Am Ende würden die ersten Hochhäuser des Kantons Zug zu unbewohnbaren Ruinen verfallen.» Zusätzlich würde der Kanton wohl schadenersatzpflichtig. «Schon heute verlieren wir jährlich 100000 Franken, weil wir die Wohnungen nur noch zu einem reduzierten Preis vermieten können.»

Dass es aber für den Bau den Gang über den Rechtsweg benötigt, hat sich für Risi schon länger abgezeichnet: «Hätte sich die Regierung anders entschieden, hätte es spätestens bei der Baueingabe Einsprachen gegeben, welche wohl ebenfalls vors Verwaltungsgericht gezogen wären.» So hätten unter anderem die Verantwortlichen beim Heimatschutz im Vorfeld kundgetan, dass sie etwas unternehmen würden.

«Altbau muss nicht auf dem neusten Stand sein»

Der Präsident ad interim des Zuger Heimatschutzes, Alex Briner, bestätigt dies. «Wir wären sicher aktiv geworden. Nun sind wir aber hoch erfreut, dass sich die Regierung für den Denkmalschutz entschieden hat. Der Alpenblick ist ein wichtiges Baudenkmal.» Die Gebäude müssten dafür nicht immer alt sein. Mit den Aussagen von Adrian Risi ist Briner gar nicht einverstanden. «Dass die Siedlung durch den Denkmalschutz zum Slum wird, ist an den Haaren herbeigezogen.» Ein Altbau müsse nicht auf den neusten Stand in Sachen Energie gebracht werden. «Sonst gäbe es gar keine alten Häuser und Altstädte mehr.»

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