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Zug

Das Amt für Berufsbildung entlastet Lehrbetriebe finanziell

Neu werden die Material- und Mietkosten, die anlässlich der Qualifikationsverfahren entstehen, durch den Kanton übernommen.

(rh) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug hat ab dem Jahr 2021 eine Neuerung bei den Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz Berufsbildung umgesetzt. Statthalterin und Volkswirtschaftsdirektorin Silvia Thalmann-Gut wird in einer Medienmitteilung wie folgt zitiert: «Die Kosten, welche für die Lehrbetriebe im Rahmen des Qualifikationsverfahrens anfallen, werden ab diesem Jahr durch das Amt für Berufsbildung übernommen. Bis anhin stellte die Prüfungsorganisation die Material- und Mietkosten dem Amt für Berufsbildung in Rechnung. Dieses verrechnete die Kosten weiter an den Lehrbetrieb. Neu entfällt diese Weiterverrechnung.»

Von der Neuerung profitieren vor allem Lehrberufe, die im Gewerbe angesiedelt sind, weil sie für ihre Qualifikationsverfahren je nach Beruf Material benötigen oder weil Mietkosten anfallen. «Die Kosten reichen von rund 200 Franken für ein Qualifikationsverfahren einer Köchin oder eines Kochs bis zu 1700 Franken für eine Innendekorateurin oder einen Innendekorateur. Bei Berufen wie zum Beispiel Elektroinstallateurin oder Elektroinstallateur EFZ wird das Amt für Berufsbildung neu eine Pauschale gutschreiben, weil die Lernenden ihr Material selber mitbringen», führt Dusan Milakovic, Leiter Amt für Berufsbildung, aus.

«Die Kosten je Qualifikationsverfahren betragen für Metallbauer zirka 1400 Franken und für Sanitärinstallateure zirka 1000 Franken. Wir begrüssen diese Neuerung, denn sie bringt für unseren Lehrbetrieb jährlich eine nennenswerte finanzielle Entlastung bei den Ausbildungskosten für Lehrlinge», wird Hans Bachmann, Inhaber der Anton Bachmann AG, zitiert.

Die Kosten für die Administration von Qualifikationsverfahren, die über elektronische Plattformen abgewickelt werden, übernimmt das Amt für Berufsbildung wie bisher.

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