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Zug

Die CSP befürchtet, dass der Stadtrat dem Chriesimärt den Stecker ziehen könnte

Die behördlichen Mindestbedingungen des Marktreglements von fünf Ständen für die Durchführung des Chriesimärts auf dem Landsgemeindeplatz können nicht immer eingehalten werden, schreibt die CSP in ihrer Interpellation. Darum braucht es eine Sonderregelung für die «sensiblen Früchte».
Im Bild Vreny Nicolini vom Iten-Hof in Steinhausen an ihrem Marktstand am Zuger Chriesisturm. (Stefan Kaiser (Zug, 20. Juni 2022))

Tijana Nikolic

In einer Interpellation fordert die Stadtzuger CSP: «Der Zuger Chriesimärt soll erhalten bleiben – darum braucht es eine Sonderregelung betreffend Marktreglement.» Denn laut der Fraktion mussten die Chriesi-Bauern im letzten Jahrzehnt schwierige Jahre mit grossen Ernteausfällen beklagen: dies wegen Frost in der Blütezeit, starker Schauer mit Hagel in der Erntezeit und wegen massiver Schäden durch die aus Südostasien eingeschleppte Kirschessigfliege.

Besonders die von der IG Chriesi geförderten und das Zuger Ortsbild prägenden Hochstamm-Kirschbäume werden von dem verbreiteten Schädling oftmals befallen.

Weiter schreibt die CSP in der Interpellation:

«Kirschen sind sensible Früchte, die ein hohes Mass an Sachverständnis benötigen. So können gewisse Sorten nur kurzfristig gepflückt werden und müssen dazu noch – je nach vorgängiger Wettersituation – weniger oder stärker aussortiert werden.»

Besonders die Gewinnung von hochwertigen Tafelkirschen beansprucht bis zum Verkauf nicht nur viel Können, sondern auch einiges an Glück.

Auch Mindestanzahl von vier Ständen ist zu hoch

Die behördlichen Mindestbedingungen des Marktreglements von minimum fünf Ständen für die Durchführung des Chriesimärts auf dem Landsgemeindeplatz konnten zeitweise nicht eingehalten werden, ist weiter in der Interpellation zu lesen. Der Zuger Stadtrat hat für den Sommer 2022 die Mindestanzahl auf vier Stände reduziert. Doch auch diese Grösse wird von den Chriesi-Produzenten nicht immer erreicht werden können.

Daher besteht die Befürchtung, dass der Stadtrat dem Chriesimärt den Stecker ziehen könnte und dass damit die lange Geschichte des Märts zu Ende ginge. Deshalb müsste der Chriesimärt von den Mindestanforderungen des Marktreglements ausgenommen werden.

Marktbestimmungen ab 2023 absetzen

In diesem Sinne möchten die christlich-sozialen Parlamentarier wissen, ob der Stadtrat bereit wäre, für den Erhalt des Chriesimärts die Marktbestimmungen ab 2023 auszusetzen und so den Chriesi-Bauern die Möglichkeit zu geben, ihre Chriesi immer dann anzubieten, wenn sie reif sind und wenn es die Erntesituation ermöglicht.

Weiter fragt die CSP in ihrer Interpellation: «Kann sich der Stadtrat trotzdem vorstellen, Marktutensilien wie Tische und Sonnenschirme den Chriesi-Bauern weiterhin zu gleichen Konditionen anzubieten, damit sie diese wie bis anhin eigenhändig auf- und abbauen können, und inwiefern gedenkt der Stadtrat, in Zukunft seinen Beitrag zur Bewahrung, Bestärkung und Förderung der Zuger Chriesi-Kultur zu leisten?»

Denn die Zugerinnen und Zuger sind in der Regel mit der Komplexität der Chriesi-Ernte vertraut und haben Verständnis für ihre Eigenheiten.

Ältester Chriesimärt der Schweiz

Weiter hält die CSP fest, dass die IG Chriesi in den vergangenen 15 Jahren die alte Zuger Chriesi-Tradition mit grossem Engagement wieder ins gesellschaftliche Bewusstsein geholt und belebt hat. Dabei hat man auch den 1627 erstmals urkundlich erwähnten Chriesimärt (den somit ältesten der Schweiz) neu vermarktet und unterstützt.

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