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Zug

Die Deponien füllen sich – jetzt braucht es weitere Standorte

Im Kanton werden neue Standorte von Deponien für die Ablagerung von unverschmutztem Aushub gesucht. Private, Firmen und Gemeinden können sich mit Vorschlägen bei der Baudirektion melden.
Im Gebiet Hatwil-Hubletzen in der Gemeinde Cham ist ein Deponiestandort im kantonalen Richtplan festgesetzt. Dagegen wehrt sich die Gemeinde. Die Beschwerde ist noch vor Bundesgericht hängig.
(Archivbild: Werner Schelbert (14. März 2018))
In der Karte sind die Ausschlussflächen rot markiert. In den rot markierten Bereichen sind keine Deponien möglich. Sämtliche Gebiete ausserhalb der rot markierten Ausschlussflächen können als potenzielle Deponiestandorte für unverschmutzten Aushub gemeldet werden. (Bild: Baudirektion Kanton Zug)

Harry Ziegler

Harry Ziegler

Die Reserven in Deponien für die Ablagerung von unverschmutztem Aushub werden im Kanton Zug knapp. Dies teilte die Baudirektion kürzlich mit. Spätestens ab dem Jahr 2027 müssten zusätzliche Ablagerungsmöglichkeiten geschaffen werden. Ab dann bis etwa 2035 wird «im Kanton Zug eine erhebliche Versorgungslücke für die Ablagerung von unverschmutztem Aushub entstehen», schreibt die Baudirektion. Baudirektor Florian Weber konkretisiert: «In dieser Phase wird das verbleibende Ablagerungsvolumen in Zuger Deponien und Kiesgruben gemäss heutigen Prognosen kontinuierlich abnehmen und gegen Ende der Phase gegen null sinken. Der Kanton Zug ist dann auf einen beinahe vollständigen Export des anfallenden, unverschmutzten Aushubs angewiesen. Die Lücke steht im Kanton Zug einem jährlichen Aushubanfall von zirka 500'000 bis 600'000 Kubikmeter gegenüber.» Um diese Lücke zu schliessen, seien neue Aushubdeponie-Standorte zu sichern.

Diese Lücke entsteht trotz der Festsetzung des Kiesabbaugebiets Hatwil in der Gemeinde Cham durch den Kantonsrat im Oktober 2020. Gegen die definitive Aufnahme des Abbaugebiets in den kantonalen Richtplan kündigte die Gemeinde Cham an, Beschwerde beim Bundesgericht zu erheben. Die Beschwerde ist noch hängig. Vorgesehen ist laut Konzept, dass ab 2030 mit dem Kiesabbau begonnen wird. Damit wäre die regionale Versorgung mit Kies bis zum Jahr 2050 gewährleistet. Die Kiesgrube würde laufend mit unverschmutztem Aushub wieder aufgefüllt und rekultiviert. Gewartet wird übrigens ebenfalls noch auf einen Entscheid des Zuger Verwaltungsgerichts in Sachen Deponie Stockeri in der Gemeinde Risch.

Ausschlusskriterien für allfällige Standorte definiert

Die Baudirektion hat Ausschlusskriterien festgelegt, die auf die Beurteilung möglicher Standorte angewendet werden. Gebiete, die mindestens ein Ausschlusskriterium erfüllen, scheiden entsprechend als mögliche Deponiestandorte aus. Baudirektor Florian Weber: «Nach Anwendung der Ausschlusskriterien bleiben jene Flächen übrig, auf denen potenzielle Deponiestandorte zumindest geprüft werden können. Es wurden sogenannte Prüfkriterien definiert, mit denen die geeignetsten Standorte herausgefiltert werden und eine Interessensabwägung der vorgeschlagenen Standorte gemacht werden kann.»

20210629 Standort-Konzept.pdf

Die Baudirektion hat aufgrund der Ausschlusskriterien eine Karte erstellt, die die als Deponiestandort ungeeigneten Gebiete ausweist. Alle in dieser Karte nicht rot markierten Gebiete sind potenziell mögliche Deponiestandorte. Private, Firmen und Gemeinden können nun geeignete Deponiestandorte bis Ende Jahr der Baudirektion melden.

Die Meldung möglicher Standorte durch Private, Firmen und Gemeinden sei ein übliches Verfahren. «Da die Deponien nicht kantonal betrieben werden, braucht es in der Regel einen Unternehmer, der Interesse daran hat, die Deponie zu betreiben. Die Unternehmer berücksichtigen bei der Eingabe auch Kriterien wie wirtschaftliche Machbarkeit, Erschliessung und Aussicht auf Einigung mit den Grundeigentümern, sofern diese Unternehmen nicht bereits selbst Grundeigentümer sind», erläutert Florian Weber das Vorgehen.

Längeres Verfahren bis zur Inbetriebnahme einer Deponie

Baudirektor Florian Weber rechnet damit, dass im Laufe des Jahres 2023 bekanntgegeben werden kann, welche Gebiete sich als Deponiestandorte eignen. Bis dahin und bis zur Inbetriebnahme solcher Standorte ist ein längeres Verfahren nötig. Weber: «Nach der Prüfung, Beurteilung und Priorisierung der Standorte durch den Kanton werden die geeignetsten Standorte dem Kantonsrat zur Eintragung in den Richtplan vorgeschlagen.» Die Festsetzung der Standorte im Richtplan sei eine notwendige Voraussetzung.

Zudem müsse «die entsprechende Zone durch die Gemeinde ausgeschieden und der geänderte Zonenplan vom Kanton genehmigt werden. Je nach Grösse der Deponie ist zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.» Und schliesslich müsse der jeweilige Unternehmer ein Baugesuch für die Deponie einreichen, die Baudirektion eine Errichtungsbewilligung sowie das Amt für Umwelt eine Betriebsbewilligung erteilen. «Die Öffentlichkeit kann jeweils im Rahmen der öffentlichen Auflagen Einfluss nehmen», betont Weber abschliessend.

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