(bier) Wie die Gemeinde Neuheim mitteilt, sei die Auslagerung des Notariats nach Baar das Resultat einer Anregung seitens der Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten im Kanton Zug, die für diesen Bereich Verbundlösungen angeregt hätten. «Gerade kleinere Gemeinden können die Notariatsdienstleistungen bei einem Ausfall der zuständigen Person nicht immer garantieren», heiss es in besagter Mitteilung weiter. Beglaubigungen können jedoch weiterhin auf der Gemeindekanzlei in Neuheim vorgenommen werden.
Diese Zusammenarbeit gilt vorderhand während zweier Jahre. Anschliessend würde über das weitere Vorgehen entschieden. Seit Anfang Januar 2018 gewährleistet die Gemeinde Baar auch die Dienstleistungen im Rahmen der wirtschaftlichen Sozialhilfe für die Gemeinde Neuheim.
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