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Zug

Eine Änderung des Steuergesetzes bewirkt mehr als nur das Schrauben am Steuerfuss

Es scheint paradox: Mitten in der Coronapandemie soll in Zug der Steuerfuss befristet sinken. Viel wichtiger aber, weil wirkungsvoller, sind die weiteren Massnahmen im Gesamtpaket.

Noch vor wenigen Jahren herrschte im Kanton ein Sparregime. Sparpakete wurden geschnürt und umgesetzt – und nun soll der Steuerfuss befristet auf drei Jahre ab der kommenden Steuerrechnung von 82 auf 80 Prozent sinken. Der Kanton Zug kann sich eine solche Geste gegenüber den Steuerzahlenden leisten. Zum einen, weil 2020 voraussichtlich mit einem Rekordüberschuss von mindestens einer Viertelmilliarde Franken schliessen wird. Zum anderen, weil eigentlich gar nicht so viele Steuersubjekte überhaupt in den Genuss dieser befristeten Steuerfussanpassung kämen, wie die Gegner der Änderung des Steuergesetzes im Abstimmungsbüchlein ausführen: «Als Coronamassnahme getarnt, werden Millionäre, Krisenprofiteure und internationale Konzerne beschenkt. Normalverdienende und Coronageschädigte haben nichts davon. Dafür steigen Mieten und Immobilienpreise weiter. Bereits heute bezahlen über 60 Prozent der Unternehmen im Kanton Zug keine Steuern. Es profitieren ausgerechnet jene Unternehmen, die während der Krise besonders hohe Gewinne machen.»

Zudem, so befürchten die gegnerischen Kreise, heize der Kanton mit der befristeten Steuersenkung den Steuerwettbewerb unter den Kantonen an. Es dürften jedoch vielmehr die automatisierten Reflexe der politischen Parteien «Steuersenkung ist toll, da sind wir prinzipiell dafür» oder «Steuersenkung ist des Teufels, da sind wir immer dagegen» eine dominierende Rolle gespielt haben. Das mag in Sachen Steuerfuss ja alles sein, fällt jedoch im Gesamtpaket, über das am 7. März unter dem trockenen Titel «Änderung des Steuergesetzes vom 27. August 2020» abgestimmt wird, kaum ins Gewicht. Vor dem Hintergrund der Finanzreserven des Kantons und einer möglichen Eindämmung der Pandemie schon gar nicht.

Viel wichtiger als die Anpassungen am kantonalen Steuerfuss sind für die Zugerinnen und Zuger die weiteren vom Kantonsrat als Gesamtpaket beschlossenen Massnahmen:

  • die befristete Erhöhung der persönlichen Abzüge,
  • der Ausbau und die Vereinfachung des Mieterabzugs.

Heute können Alleinstehende und Verheiratete persönliche Abzüge steuerlich geltend machen. Aktuell sind es (teuerungsbereinigt) 7100 Franken für Alleinstehende und 14'200 Franken für Verheiratete. Diese Abzüge würden bei Annahme der Gesetzesvorlage auf drei Jahre befristet erhöht. Alleinstehende könnten 11'100, Verheiratete 22'200 Franken abziehen. Laut Abstimmungsbüchlein würden dank der erhöhten Abzüge etwa 15 Prozent der Zuger Bevölkerung weder Kantons- noch Gemeindesteuern bezahlen. Aktuell sind es 12 Prozent. Von der Erhöhung der Abzüge würden laut Botschaft hingegen etwa 80 Prozent der Bevölkerung profitieren. Man kann hier durchaus von einer Art Gerechtigkeit sprechen, denn von dieser Massnahme profitierten wohl in erster Linie nicht die reichsten paar Prozent, sondern es profitierte primär der Mittelstand.

Insofern ist es unverständlich, dass gerade die linken Parteien diese effektive Art der Entlastung weiter Bevölkerungsteile torpedieren, indem sie das Referendum gegen die Änderung des Steuergesetzes – als Gesamtpaket – ergriffen haben. Sie versagen, im Falle einer Ablehnung der Vorlage ihrer mittelständischen Klientel eine nicht unerhebliche Entlastung. Auch wenn die Abzüge zu jährlichen Mindereinnahmen von gut 14 Millionen Franken beim Kanton und rund 11 Millionen Franken bei den Gemeinden führen, diese Mindereinnahmen sind einigermassen zukunftsgerichtet investiert. Sie entlasten nicht nur die Bevölkerung sofort, sondern im besten Fall auch die Sozialwerke etwas später.

Entlastet – in diesem Fall dauerhaft – werden die Zugerinnen und Zuger durch die im Gesamtpaket untergebrachte Vereinfachung und den Ausbau des Mieterabzugs. Künftig sollen Abzüge nicht mehr nach Einkommen gestaffelt gemacht werden, es sollen nun einkommensunabhängig alle 30 Prozent der Wohnungsmiete (bis maximal 10'000 Franken) in Abzug bringen können. Es wird mit Mindereinnahmen von 6 Millionen (Kanton) und 4,5 Millionen Franken (Gemeinden) gerechnet. Profitieren dürfte rund die Hälfte der Zuger Bevölkerung, statt wie bisher etwa 40 Prozent, schätzt der Regierungsrat. Auch das ist eine wirkungsvolle Massnahme zur Entlastung jenes Bevölkerungsteils, der durch die hohen Mieten im Kanton Zug belastet wird.

Man kann die Änderung des Steuergesetzes drehen und wenden wie man will: Es gibt, je nach politischer Ausrichtung, Schwachstellen. Dennoch überwiegen in dieser Änderung die Vorteile, einerseits für die einkommensschwächere Bevölkerung, andererseits für den Mittelstand. Politische Reflexe hin oder her, es bleibt praktisch bei jedem Entscheid im demokratischen Prozess für die eine oder andere Seite eine Kröte zu schlucken. Soll die Bevölkerung im Kanton Zug in Zeiten der Pandemie finanziell entlastet werden, dann bleibt den Gegnern der Steuersenkung – sie erwähnen übrigens die weiteren Massnahmen mit kaum einem Wort – nichts anderes als die Ideologie zu Gunsten des grossen Ganzen hintanzustellen und die Kröte zu schlucken.

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