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Zug

Für einen Zürcher Hooligan wird’s teuer

Gericht: Gegen einen weiteren ZSC-Hooligan, der im März zusammen mit anderen ein Lokal in Zug angegriffen hat, liegt ein Strafbefehl vor. Bestraft wird der 21-jährige Zürcher aber nicht nur deswegen.
Das Zuger Strafgericht geht nicht zimperlich um mit dem Angeklagten. (Bild: Werner Schelbert (Zuger Zeitung))

Harry Ziegler

Am 10. März dieses Jahres, vor dem ersten Spiel der Eishockey-Playoffs EV Zug gegen die ZSC Lions flogen in Zug Stühle und eine Rauchpetarde. Betroffen von dem fast militärischen Angriff der Gruppe Zürcher Hooligans war das Mr. Pickwick Pub in Zug. Ein nun mittels Strafbefehl verurteilter 21-jähriger Zürcher tat dabei kräftig mit. Damit nicht genug: Nachdem die von den Zürchern, die sich selber «Psychopathen Zürich» nennen, gesuchte Schlägerei mit Zuger Fans nicht stattfand, stattdessen aber in Sachbeschädigung am Pub in der Höhe von rund 10 000 Franken verursacht wurde, machte sich die Gruppe aus dem Staub. Der Personenwagen, in dem sich der 21-jährige Zürcher befand, wurde in Walterswil angehalten, die Insassen wurden von der Polizei vorläufig festgenommen.

Pornografisches Material sichergestellt

Die Polizei stellte nach dem Anhalten des Personenwagens das Handy des jetzt verurteilten Zürchers sicher. Darauf entdeckten sie fünf Videos mit tierpornografischem Inhalt. Deswegen muss sich der junge Mann neben Landfriedensbruch auch für den Straftatbestand Pornografie verantworten. Erschwerend kommt für ihn hinzu, dass er bereits zwei Vorstrafen aufweist. Laut Strafbefehl erscheint deshalb «eine unbedingte Strafe als notwendig, um ihn von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten.» Die Staatsanwaltschaft verurteilt ihn im Strafbefehl entsprechend zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 70 Franken – zieht davon einen Tagessatz wegen der vorläufigen Festnahme ab. Das macht total 4830 Franken. Zuzüglich der Verfahrenskosten hat der junge Mann 6212 Franken zu bezahlen. Bezahlt er die Rechnung nicht, so muss er eine Freiheitsstrafe absitzen, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe entspricht. Diese Strafe ist unbedingt ausgefällt. Die bedingt ausgesprochenen Geldstrafen aus dem Jahr 2017 werden laut Strafbefehl nicht widerrufen, deren Probezeit wird hingegen um ein Jahr verlängert.

Mittäter sind bereits verurteilt

Neben dem 21-jährigen Mann wurde per Strafbefehl der Werfer der Rauchpetarde wegen Sachbeschädigung, Landfriedensbruch, der mehrfachen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz sowie der Widerhandlung gegen das Übertretungsstrafgesetz schuldig gesprochen und dafür mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 130 Franken sowie einer Verbindungsbusse von 5850 Franken bestraft. Damit nicht genug: Ein anderer Beteiligter, ein 25-jähriger, wurde wegen Landfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 70 Franken verurteilt. Auch ein 24-jähriger Mann wurde wegen Landfriedensbruchs verurteilt, bei ihm wurde der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben.

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