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Zug

Fussballclubs werden im Kanton Zug besonders oft finanziell unterstützt

Oft liegt es in der Kompetenz des Gemeinderats, welche Vereine in den Zuger Gemeinden bei Infrastrukturbauten unterstützt werden, und ob sich diese beteiligen müssen. Dies, weil Richtlinien fehlen.
In Steinhausen beteiligt sich die öffentliche Hand mit 300000 Franken am Klubhaus der Fussballer. (Bild: Stefan Kaiser, 16. April 2019)
Die Steuerzahler in Hünenberg haben à fonds perdu 400000 Franken an das Pfadiheim beigesteuert. (Bild: Stefan Kaiser, 16. April 2019)
Die Rischer Tennisspieler freuten sich beim Bau des neuen Platzes über einen Zuschuss der Gemeinde in der Höhe von 130000 Franken. (Bild: Stefan Kaiser, 16. April 2019)

Raphael Biermayr

Raphael Biermayr

Raphael Biermayr

Wenn es in einer Gemeinde darum geht, wer von der öffentlichen Hand wie bedacht werden soll, zählt nicht selten die Metaebene. Im Sinne von Fragen wie: Ist der Fussballverein tatsächlich mehr wert für die Gemeinde als der Brieftaubenzüchterverein, weil er mehr Mitglieder hat? Und wenn ja, wie viel Franken genau? Fragen wie diese spricht die SVP Baar in einer Motion an, die sie Ende März dem Gemeinderat zukommen liess. Sie fordert den Erlass eines Regelwerks für finanzielle Zuwendungen, wenn es um Infrastrukturprojekte geht, die zum ausschliesslichen Nutzen der Vereine da sind. Darin soll auch die Beteiligung der Vereine festgelegt werden. Darüber hinaus sei die Gemeindeordnung dahingehend anzupassen, dass für erwähnte Projekte ab 600000 Franken eine Urnenabstimmung nötig ist, statt dass wie bis anhin die Gemeindeversammlung dafür die Kompetenz hat. Auf Anfrage unserer Zeitung äussert sich die Gemeinde Baar nicht zu dieser Angelegenheit, auch nicht zu allgemeinen Fragen; dies mit dem Hinweis auf den hängigen Vorstoss.

Eine Umfrage bei den anderen Gemeinden zeigt zusammenfassend: Fussballer und Tennisspieler werden oft grosszügig unterstützt. Nirgends besteht aber eine vorgeschriebene Verpflichtung der Vereine zur Beteiligung an den Baukosten für Infrastruktur, die von der öffentlichen Hand für sie bezahlt wird. Gleiches gilt auf der anderen Seite für konkrete Erlasse zur Beteiligung der Gemeinden am Bau oder Ausbau von Infrastruktur, die vor allem von Vereinen genutzt wird. Das gilt selbst in der Stadt Zug. Da Richtlinien fehlen, werde bezüglich finanzieller Unterstützung von Vereinen – auch bei Bauvorhaben – situativ entschieden, schreibt der Kommunikationsverantwortliche Thomas Gretener. Allerdings: «Die Stadt Zug ist derzeit angesichts der Komplexität des Themas daran, eine Strategie für die Unterstützung von Vereinen auszuarbeiten.»

Verträge über Beteiligungen der Vereine

In Cham existiert zwar eine allgemeine Verordnung über Beiträge an Vereine. Die Handhabe bei Bauten sei darin aber nicht explizit erwähnt, teilt Gemeindepräsident und Finanzvorsteher Georges Helfenstein mit. So gibt es mitunter Beiträge à fonds perdu, wie etwa 2011 zu Gunsten des Ruderclubs (270000 Franken) oder 2008 für den Neubau des Ziegeleimuseums (200000 Franken). Bis zu einem Betrag von 400000 Franken kann die Gemeindeversammlung über solche Leistungen entscheiden. Die Gemeinde Cham vereinbart mitunter vertraglich festgelegte Beteiligungen der Vereine, die von Fall zu Fall unterschiedlich seien. Die Fussballer zum Beispiel leisteten bei der Erweiterung des «Eizmoos» (3,42 Millionen Franken) einen Beitrag von 700000 Franken. Die Steinhauser Vereine beteiligten sich «in der Regel massgeblich» an den Bau- und Unterhaltskosten von Infrastruktur, teilt der Gemeindeschreiber Thomas Guntli mit. Die Gemeinde zeigte sich einem einzelnen Verein gegenüber zuletzt im Jahr 2016 spendabel, als sie im Rahmen der Urnenabstimmung zum Ausbau der Sportanlagen einen Betrag von 300000 Franken an den Neubau des Klubhauses der Fussballer sprach.

Auch Hünenberg ist freigiebig, wenn es um Vereine geht. Im Jahr 2003 erhielt die Pfadi 400000 Franken als Zuschuss für ihr neues Heim. Darüber hinaus wurden mehreren Vereinen zinslose Darlehen für Bauprojekte gewährt. Etwa dem Fussballclub (500000 Franken) und dem Tennisclub (291000 Franken). Bei «grösseren Bauvorhaben» werde eine finanzielle Beteiligung seitens der Vereine erwartet, erteilt der Gemeindeschreiber Guido Wetli Auskunft. So zahlten etwa die Fussballer für den neuen Kunstrasenplatz rund 10 Prozent (85575 Franken) und der Base- und Softballclub für den Bau der Anlage im Rony rund 15 Prozent (69000 Franken). Da kein Reglement besteht – wie wird über eine Beteiligung respektive deren Höhe entschieden? Wetli schreibt dazu: «Die Höhe ist unter anderem abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereins, der Anzahl Jugendlicher und dem Stellenwert des Vereins in der Gemeinde.»

Ähnlich tönt es aus Oberägeri. «Der Gemeinderat bestimmt unter Berücksichtigung folgender Punkte die Höhe von Beitragskosten: Öffentliches Interesse, gesellschaftlicher Wert und die aktuelle Finanzlage des Vereins», schreibt die Kommunikationsverantwortliche Manuela Kaech. In den vergangenen Jahren seien – nicht näher erläuterte – Infrastrukturbeiträge an das Klubhaus des FC Ägeri sowie an den Tennisclub gegangen. In Risch entscheiden die Stimmberechtigten bereits ab der Höhe von 100000 Franken über Bauvorhaben, teilt der Gemeindeschreiber Ivo Krummenacher mit. Die Gemeindeversammlung hat sich in jüngerer Zeit des Öftern grosszügig gezeigt. So beim Rahmenkredit für die Energiegenossenschaft zu Gunsten des Baus von Fotovoltaikanlagen (500000 Franken im Jahr 2012), beim Kunstrasen für die Fussballer (2,4 Millionen Franken im 2016) oder einem Zuschuss zu neuen Plätzen des Tennisclubs (130000 Franken im 2011). Die Fussballer haben sich im Gegenzug verpflichtet, Anschaffungen im Wert von 200000 Franken beizusteuern.

Die Neuheimer zahlen mangels eigener Möglichkeiten an die Unterhaltkosten der Fussballplätze in der Nachbargemeinde Menzingen. Diese finden sich jährlich im Budget. Die Winter-Gemeindeversammlung 2009 sprach zudem einen Betrag für den Klubhausausbau in Menzingen in der Höhe von 114000 Franken, teilt die Gemeindeschreiberin Melanie Imfeld mit. Für Vereine im Dorf besteht die Möglichkeit, zinslose Darlehen für Investitionen im Zusammenhang mit der vereinseigenen Infrastruktur zu erhalten. Die Voraussetzungen dafür sind in entsprechenden Richtlinien festgehalten. Die Vorgaben der kleinsten Gemeinde im Kanton bezüglich Vereinsförderung sind vergleichsweise sehr ausführlich dargelegt.

Darlehen werden nicht überall gewährt

In der Gemeinde Walchwil würden Vereinen weder Beträge à fonds perdu noch Darlehen ausgerichtet, teilt der Gemeindeschreiber René Arnold mit. Das ist auch nicht nötig: Die Infrastruktur für die Vereine, wie jüngst die Fussball- und Tennisanlagen (die gesamte Kredithöhe beträgt 3,1 Millionen Franken), plant der Gemeinderat und finanziert die Öffentlichkeit. In Menzingen beteiligen sich nach Auskunft von Gemeindeschreiber Fabian Arnet einzig die Fussballer an den Unterhaltskosten der Infrastruktur, die ihnen die Gemeinde zur Verfügung stellt. Bei Bauvorhaben aus Steuergeldern ist bereits ab einem Betrag von 100000 Franken eine Abstimmung vorgesehen.

So einfach wie möglich hält man es in Unterägeri: Es werden weder Beträge à fonds perdu noch Darlehen im Zusammenhang mit Bauprojekten von Vereinen gewährt. Das teilt Gemeindeschreiber Peter Lüönd mit. In diesem Jahr werde – die vom Kanton verlangte – Gemeindeordnung ausgearbeitet, die regelt, wer bis zu welchem Betrag über gemeindliche Bauvorhaben entscheiden kann. Bislang liegt – wie übrigens auch in Walchwil – die Entscheidung darüber, ob ein Vorhaben vor die Gemeinde­versammlung kommt, oder an der Urne behandelt wird, einzig und allein im Ermessen des Gemeinderats.

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