Der Entscheid des Gemeinderats der Einwohnergemeinde berücksichtigt die geltenden rechtlichen Vorgaben, wie die katholische Kirchgemeinde mitteilt. Die Bestimmungen sehen vor, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde für Lärmklagen zuständig ist. Untersuchungen haben gezeigt, dass mit dem nächtlichen Viertelstundenschlag die Lärmgrenzwerte überschritten werden, weshalb Handlungsbedarf bestand.
Der Entscheid der Einwohnergemeinde entspreche vollumfänglich dem Kompromissvorschlag des Kirchenrats Risch, welcher nach umfangreichen Abklärungen zustande kam, so die Kirchgemeinde. Die Entscheidungsbasis lieferte ein Lärmgutachten der Sinus AG, das aufgrund der Lärmschutzverordnung Handlungsbedarf feststellte.
Die Situation in Rotkreuz unterscheidet sich vom kürzlich vom Bundesgericht gefällten Urteil betreffend Glockengeläut in Wädenswil. Zudem zeigt eine vom Kirchenrat in Rotkreuz lancierte Umfrage aus dem Jahr 2017, dass die Bevölkerung zwar mehrheitlich einverstanden mit dem Glockengeläut ist, eine Reduktion des Glockenschlags aber ebenfalls tolerieren würde. Die Arbeiten zur Reduktion des Glockenschlags sowie die nun notwendige Revision des Uhrwerks werden bis am 30. September 2018 abgeschlossen sein. (red)
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