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Zug

Jahresverträge für Lehrpersonen: So stehen die Zuger Gemeindeschulen dazu

Eine Umfrage unserer Zeitung zeigt: An den meisten Schulen werden Lehrerinnen nach Pensenänderungen infolge Mutterschaft unbefristet weiterbeschäftigt. Bei Neuanstellungen gilt eine andere Praxis.
Die Stellenplanungen gestalten sich für die Schulen wegen der stark variierenden Klassengrössen schwierig. (Bild: Maria Schmid (Hünenberg, 11. November 2020))

Raphael Biermayr

Unlängst hat unsere Zeitung über zwei Lehrerinnen an Schulen im Kanton Zug berichtet, die nach dem Mutterschaftsurlaub mit befristeten Jahresverträgen ausgestattet worden sind. Dies, nachdem sie zuvor bei derselben Schule mit unbefristeten Arbeitspapieren tätig gewesen waren. Sie empfinden das als Geringschätzung und verweisen auf versicherungstechnische Nachteile, etwa in Bezug auf die Lohnfortzahlung. Der Lehrerverein Zug kritisiert diese Praxis.

An welchen Schulen das so gehandhabt worden ist, wollen die Lehrerinnen nicht öffentlich sagen. Es geht auch nicht aus einer Stellungnahme der kantonalen Bildungsdirektion hervor. Unsere Zeitung hat kürzlich allen elf Schulen einen Fragekatalog zum Thema Vertragsart zukommen lassen. Es zeigt sich, dass sich manche abgesprochen haben, denn viele Antworten im Fragekatalog sind gleich lautend.

Neun von elf Gemeindeschulen beschäftigen Jungmütter (oder -väter), die wegen einer Änderungskündigung einen neuen Vertrag erhalten, unbefristet weiter. Dies unter der Voraussetzung, dass eine Stelle im gewünschten Umfang zur Verfügung steht. In Risch werden gemäss Rektor Michael Fuchs «die meisten» zeitlich uneingeschränkt weiterbeschäftigt. In Baar gilt das «in der Regel» ab einem Arbeitspensum vom 30 Prozent, schreibt Rektor Paul Stalder.

Neue müssen sich häufig erst beweisen

Bei Neuanstellungen von Lehrpersonen setzen die Schulen im ersten Jahr auf befristete Verträge – allerdings nicht immer. «Falls die Planungssituation es erlaubt, werden neue Lehrpersonen direkt mit einem unbefristeten Vertrag ausgestattet», schreibt der Walchwiler Rektor Beat Schäli. In Neuheim ist man laut dem scheidenden Rektor Dominik Lehner (siehe Box) «bestrebt, auch bei Neuanstellungen unbefristete Verträge auszustellen».

In Cham werden vormalige Aushilfen und Rückkehrer nach einer Auszeit unbefristet angestellt. In der Stadt Zug trifft das auf Lehrpersonen zu, die zuvor an einer Schule im Kanton bereits unbefristet beschäftigt waren. In Hünenberg und Unterägeri können zeitlich unbeschränkte Verträge ausgestellt werden, wenn der oder die Bewerbende Berufserfahrung mitbringt. Keine Ausnahmen sehen die Schulen in Menzingen, Steinhausen, Oberägeri, Risch und Baar vor. Sie setzen bei Neuanstellungen auf befristete Verträge. Dies laut dem Rischer Rektor Michael Fuchs, weil es keine Probezeit gibt.

Planung ist schwierig

Wie sieht es nach dem ersten Jahr aus? Das Gesetz im Kanton Zug erlaubt, Lehrpersonen mit sechs aufeinanderfolgenden Jahresverträgen auszustatten. Die meisten Schulen setzten laut ihren Verantwortlichen ab dem zweiten Jahr auf unbefristete Arbeitspapiere. In Baar ist das im Normalfall ab dem dritten Anstellungsjahr der Fall. Ausnahmen gibt es je nach Planungssituation. Auf die diesbezüglichen Schwierigkeiten weisen alle Angeschriebenen hin. Das Problem seien die stark variierenden Schülerzahlen; nicht nur im Allgemeinen, sondern auch für jedes Schulhaus betrachtet, schreibt der Hünenberger Rektor Rolf Schmid. Er macht ein Beispiel: In seiner Gemeinde liegen die Schulkreise im Dorf- beziehungsweise Seeteil weit auseinander. Kindergärtlerinnen und jüngeren Schülern könne der jeweils weitere Schulweg nicht zugemutet werden. «Deshalb kann es schon mal zu einer Klassenschliessung (oder -öffnung) kommen», schreibt Schmid. Und das hat Auswirkungen auf den Stellenbestand.

Kommt dazu, dass die Schule allen Lehrkräften, die über unbefristete Verträge verfügen, Stellen anbieten müsse, schreibt Rischs Rektor Fuchs. So kann es sein, dass nach der Vergabe dieser Stellen für die befristet Angestellten keine Pensen mehr übrig sind. Abgesehen von einer unsicheren Stellenlage setzt die Schule Cham auf einen weiterhin befristeten Vertrag, «wenn die Leistung einer Lehrperson nicht zufriedenstellend ist», schreibt die Rektorin Britta Dobbelfeld. In Hünenberg und Zug gelten für Pensen unter respektive bis 20 Prozent generell Jahresverträge.

Der Steinhauser Rektor Peter Meier meint, dass befristete Verträge «zum Erhalt der Flexibilität» weiterhin Verwendung finden werden. Aus der Sicht des Hünenberger Amtskollegen Rolf Schmid spielt das eine untergeordnete Rolle, denn: «Befristete oder unbefristete Verträge hin oder her: Die gemeindlichen Schulen des Kantons Zug sind sehr soziale, fürsorgliche Arbeitgeber.»

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