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Kanton Zug: Hundebesitzer bestraft, Angst bleibt

Zweimal war ein Staffordshire Terrier nicht angeleint, zweimal wurden andere Hunde angegriffen. Jetzt müssen die Besitzer bezahlen. Auch das Veterinäramt gibt an, Massnahmen ergriffen zu haben. Nicht genug, glaubt eine der Geschädigten.

Im Jahr 2017 wurden dem kantonalen Veterinärdienst 107 Vorfälle mit Hunden gemeldet. Auch dieses Jahr gab es schon Bisse. Eine Baarerin hatte am 5. April beispielsweise einen Spaziergang mit ihrer Labradorhündin gemacht, als diese von einem unangeleinten American Staffordshire Terrier angefallen wurde. In einigen anderen Kantonen gilt für diese Rasse Leinen- und Maulkorbpflicht, hier gibt es eine solche Regelung nicht. Der Terrier biss der Hündin in den Rücken und in den Oberschenkel. Sie musste behandelt werden (Zuger Zeitung vom 15. Juli).

Die Frau erstattete daraufhin Anzeige und informierte den Veterinärdienst. Zwischenzeitlich wurde der Besitzer des Terriers per Strafbefehl zu einer Busse von 250 Franken verurteilt. Er habe nicht die nötigen Vorkehrungen getroffen, damit der Hund keine anderen Tiere gefährdet.

Schwere Verletzungen im Thoraxbereich

Hagendorn am 7. Juni: Vor einer Liegenschaft steht ein Mann mit einem ebenfalls unangeleinten American Staffordshire Terrier. Aus südlicher Richtung kommt ein anderer Mann mit einer Cocker Spaniel Hündin angelaufen. Aus 20 Meter Entfernung rennt der Terrier auf ihn und seine Hündin zu. Der Besitzer des Terriers versucht sein Tier erfolglos zurückzurufen. Die Hündin zieht sich schwere Verletzungen im Thoraxbereich zu. In diesem Fall betrug die Busse 300 Franken. Wie aus dem Umfeld der Besitzer der Hündin zu vernehmen ist, sei die Angst vor einer weiteren Attacke gross gewesen. Sogar eine Nachbarschaftssitzung sei anberaumt worden.

Auch dieser Fall wurde dem Veterinärdienst gemeldet, er kann Sanktionen aussprechen und sogar den Hund einschläfern lassen. Im Artikel im Juli hatte die Hundebesitzerin aus Baar den Dienst scharf kritisiert. Dieser habe nicht genug unternommen, denn der Hundebesitzer sei weiterhin mit dem unangeleinten Hund unterwegs. Der Veterinärdienst selbst durfte aufgrund des Tierschutzgesetzes keine Auskunft geben. Ganz wichtig bei solchen Fällen sei die Einhaltung des Verhältnismässigkeitsprinzips, so Amtschef Rainer Nussbaumer damals. «Im Normalfall versuchen wir durch Befragungen und Abklärungen herauszufinden, wie sich der Fall genau abgespielt hat. Auch kann der Hund in eine Verhaltensabklärung geschickt werden.»

Unzufriedene Hundebesitzerin

Die Hundebesitzerin jedenfalls ist mit der Reaktion des Dienstes weiterhin nicht zufrieden. Damals sei ihr gesagt worden, dass ein Wesenstest ergeben habe, dass der Terrier grundsätzlich freundlich zu Menschen sei. «Hier geht es aber nicht um Menschen, sondern darum, wie er sich anderen Hunden gegenüber verhält.» Sie fordert, dass auf Basis des Strafbefehls ein neuer Wesenstest durchgeführt wird und dann auch entsprechend gehandelt werde und hat sich auch an den Baarer Gemeindepräsident Andreas Hotz gewandt. Hotz teilt mit, dass in diesem Fall ein Gespräch zwischen der Gemeinde und der Polizei stattgefunden habe. «Nicht bekannt war beziehungsweise ist, ob eine allfällige Wesensabklärung beim Hund angeordnet beziehungsweise durchgeführt wurde.» Die verantwortliche Person bei der Gemeinde versuche diese Information beim Kantonstierarzt zu erhalten. «Dies mein Wissensstand. Die Gemeinde Baar besitzt keine rechtlichen Grundlagen für weitere Massnahmen.»

Was sagt der Kantonstierarzt? Auch jetzt darf sich Nussbaumer nicht zum Fall äussern. Nur soviel: «Gerichtssachen gehen länger, wir haben deshalb in beiden Fällen bereits aufgrund der Meldung reagiert.» Es seien die erforderlichen Massnahmen getroffen worden, die Halter seien gefordert diese einzuhalten und müssten dies auch belegen. Dies werde stichprobenartig geprüft. «Und wenn wir es nicht sehen, sehen es die Nachbarn. Die soziale Kontrolle funktioniert da gut.»

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